Hohenahr ist eine Gemeinde im mittelhessischen Lahn-Dill-Kreis.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Lahn-Dill-Kreis
Einwohner
4811 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
35644
Vorwahlen
06444, 06446
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Hohenahr
Hauptstraße 1
35644 Hohenahr
2. Ordnungsamt Hohenahr
Hauptstraße 1
35644 Hohenahr
3. Bürgerbüro Hohenahr
Hauptstraße 1
35644 Hohenahr
Gemeinde Hohenahr – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 10:00 - 16:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Hohenahr hat den Aufstellungsbeschluss zur 7. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet West“ sowie zur zugehörigen Änderung des Flächennutzungsplanes in ihrer Sitzung am 29.03.2022 gefasst. Diese Änderung dient der Erweiterung der Verkaufsfläche des Aldi-Marktes und des Edeka-Marktes, um den etablierten Standort und die Grundversorgung in Hohenahr zu stärken und attraktiver zu gestalten. Arbeitsplätze sollen erhalten und teilweise neu geschaffen werden. Die Erweiterung erfolgt im zentralen Ortsteil der Gemeinde und soll die Nahversorgung der Bevölkerung sichern, ohne die Funktionsfähigkeit benachbarter zentraler Orte zu beeinträchtigen.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.