Hünfeld ist eine Stadt im osthessischen Landkreis Fulda.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
16.748 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
36088
Vorwahlen
06652, 06672
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Brückenmühle, Grüneau, Hasenberg, Herbertshöfe, Mittelleimbachshof, Neunhards, Oberleimbachshof, StHubertus, Stendorf, Unterleimbachshof
Adressen:
1. Stadt Hünfeld
Am Markt 1
36088 Hünfeld
2. Landkreis Fulda
Wiesenstraße 2
36043 Fulda
3. Agentur für Arbeit Fulda
Wiesenstraße 1
36043 Fulda
Gemeinde Hünfeld – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Hünfeld beinhalten die Verfügbarkeit und Details verschiedener Bebauungspläne der Stadt. Es gibt mehrere Bebauungspläne für verschiedene Bereiche wie den Innenstadtbereich, das Industriegebiet Nord-Ost, den Erweiterungsbereich für die Kläranlage und andere spezifische Gebiete wie Im Hachtel/Großenbacher Straße und Klosterstraße/Wallweg/Am Mühlgraben.
Zusätzlich gibt es Pläne für spezifische Projekte, wie den Bebauungsplan Nr. 25 Teil II für das Großenbacher Tor/Haingärten und den Bebauungsplan Nr. 25 Innenstadtbereich Teil II, Block 9 für die Hauptstraße/Kaiserstraße/Rathausberg, die gleichzeitig die Aufhebung der ursprünglichen Pläne beinhalten.
Es gibt keine spezifischen neuesten Nachrichten oder Ereignisse aus dem Jahr 2025, die direkt auf Hünfeld bezogen sind, aber die Stadt verfügt über eine Vielzahl von Bebauungsplänen, die für verschiedene Entwicklungsprojekte bestimmt sind.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.