Die Gemeinde Hünxe liegt am unteren Niederrhein im Nordwesten des Ruhrgebiets in Nordrhein-Westfalen und ist eine kreisangehörige Gemeinde des Kreises Wesel im Regierungsbezirk Düsseldorf
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
13.611 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
46569
Vorwahlen
02858, 02064, 0281, 02853, 02855, 02856
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Gartrop-Bühl, Hövelsberg, Hünxerwald
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Hünxe
Hauptstraße 1
46569 Hünxe
2. Bürgeramt Hünxe
Hauptstraße 1
46569 Hünxe
3. Ordnungsamt Hünxe
Hauptstraße 1
46569 Hünxe
Gemeinde Hünxe – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 11:00 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Hünxe hat am 28. Februar 2024 den Beschluss zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6B „Sandkämpe“ im Ortsteil Drevenack gefasst. Diese Änderung ist notwendig, um den Bedarf an Kitaplätzen zu decken, da das bestehende Platzangebot nicht ausreicht. Die Planung umfasst die Sicherung des Kita-Standortes, die Festsetzung von Flächen für den Gemeinbedarf, den Schutz des Baumbestandes und die Anpassung von Waldflächen. Die Änderung soll im vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung