Die Gemeinde Hünxe liegt am unteren Niederrhein im Nordwesten des Ruhrgebiets in Nordrhein-Westfalen und ist eine kreisangehörige Gemeinde des Kreises Wesel im Regierungsbezirk Düsseldorf
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
13.611 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
46569
Vorwahlen
02858, 02064, 0281, 02853, 02855, 02856
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Gartrop-Bühl, Hövelsberg, Hünxerwald
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Hünxe
Hauptstraße 1
46569 Hünxe
2. Bürgeramt Hünxe
Hauptstraße 1
46569 Hünxe
3. Ordnungsamt Hünxe
Hauptstraße 1
46569 Hünxe
Gemeinde Hünxe – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 11:00 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Hünxe hat am 28. Februar 2024 den Beschluss zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6B „Sandkämpe“ im Ortsteil Drevenack gefasst. Diese Änderung ist notwendig, um den Bedarf an Kitaplätzen zu decken, da das bestehende Platzangebot nicht ausreicht. Die Planung umfasst die Sicherung des Kita-Standortes, die Festsetzung von Flächen für den Gemeinbedarf, den Schutz des Baumbestandes und die Anpassung von Waldflächen. Die Änderung soll im vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet