Die Gemeinde Schermbeck liegt zwischen der Region Niederrhein und dem westfälischen Münsterland im Nordwesten von Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
13.464 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
46514
Vorwahlen
02853, 02865, 02856
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Altschermbeck, Bricht, Overbeck, Schermbeck, Altschermbeck, Bricht, Overbeck
Adressen:
1. Gemeinde Schermbeck
Rathausplatz 1
46514 Schermbeck
2. Kreis Wesel
Friedrichstraße 1
46483 Wesel
3. Bürgeramt Schermbeck
Hauptstraße 25
46514 Schermbeck
Gemeinde Schermbeck – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 11:00 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.