Die Gemeinde Schermbeck liegt zwischen der Region Niederrhein und dem westfälischen Münsterland im Nordwesten von Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
13.464 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
46514
Vorwahlen
02853, 02865, 02856
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Altschermbeck, Bricht, Overbeck, Schermbeck, Altschermbeck, Bricht, Overbeck
Adressen:
1. Gemeinde Schermbeck
Rathausplatz 1
46514 Schermbeck
2. Kreis Wesel
Friedrichstraße 1
46483 Wesel
3. Bürgeramt Schermbeck
Hauptstraße 25
46514 Schermbeck
Gemeinde Schermbeck – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 11:00 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.