Die Stadt Dinslaken liegt am unteren Niederrhein am nordwestlichen Rand des Ruhrgebiets in Nordrhein-Westfalen und ist eine Große kreisangehörige Stadt des Kreises Wesel im Regierungsbezirk Düsseldorf.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
67.114 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
46535, 46537, 46539
Vorwahl
02064
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Barmingholten, Bruckhausen, Feldmark, Grafschaft, Hiesfeld, HinterdenKämpen, Lohberg, Sträterei, Barmingholten, Bruckhausen, Feldmark, Grafschaft, Hiesfeld, HinterdenKämpen, Lohberg, Sträterei
Gemeinde Dinslaken – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan für das Zechengelände Lohberg in Dinslaken umfasst eine zweiphasige Umsetzung. Der erste Bauabschnitt von 2008 bis 2013 konzentrierte sich auf vorbereitende Planungen, Strategieentwicklung, Bodensanierung, Abriss von Gebäuden und die Herstellung von Infrastruktur. Der zweite Bauabschnitt von 2014 bis 2019 beinhaltet bauliche Maßnahmen, wie die Fertigstellung des Lohberg-Corsos, die Realisierung von Wohnclustern, die Vermarktung des Zentral- und Mischclusters und die Entwicklung des Gewerbeclusters, größtenteils durch private Investitionen finanziert.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.