Die Stadt Dinslaken liegt am unteren Niederrhein am nordwestlichen Rand des Ruhrgebiets in Nordrhein-Westfalen und ist eine Große kreisangehörige Stadt des Kreises Wesel im Regierungsbezirk Düsseldorf.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
67.114 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
46535, 46537, 46539
Vorwahl
02064
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Barmingholten, Bruckhausen, Feldmark, Grafschaft, Hiesfeld, HinterdenKämpen, Lohberg, Sträterei, Barmingholten, Bruckhausen, Feldmark, Grafschaft, Hiesfeld, HinterdenKämpen, Lohberg, Sträterei
Gemeinde Dinslaken – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan für das Zechengelände Lohberg in Dinslaken umfasst eine zweiphasige Umsetzung. Der erste Bauabschnitt von 2008 bis 2013 konzentrierte sich auf vorbereitende Planungen, Strategieentwicklung, Bodensanierung, Abriss von Gebäuden und die Herstellung von Infrastruktur. Der zweite Bauabschnitt von 2014 bis 2019 beinhaltet bauliche Maßnahmen, wie die Fertigstellung des Lohberg-Corsos, die Realisierung von Wohnclustern, die Vermarktung des Zentral- und Mischclusters und die Entwicklung des Gewerbeclusters, größtenteils durch private Investitionen finanziert.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.