Die Stadt Dinslaken liegt am unteren Niederrhein am nordwestlichen Rand des Ruhrgebiets in Nordrhein-Westfalen und ist eine Große kreisangehörige Stadt des Kreises Wesel im Regierungsbezirk Düsseldorf.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
67.114 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
46535, 46537, 46539
Vorwahl
02064
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Barmingholten, Bruckhausen, Feldmark, Grafschaft, Hiesfeld, HinterdenKämpen, Lohberg, Sträterei, Barmingholten, Bruckhausen, Feldmark, Grafschaft, Hiesfeld, HinterdenKämpen, Lohberg, Sträterei
Gemeinde Dinslaken – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan für das Zechengelände Lohberg in Dinslaken umfasst eine zweiphasige Umsetzung. Der erste Bauabschnitt von 2008 bis 2013 konzentrierte sich auf vorbereitende Planungen, Strategieentwicklung, Bodensanierung, Abriss von Gebäuden und die Herstellung von Infrastruktur. Der zweite Bauabschnitt von 2014 bis 2019 beinhaltet bauliche Maßnahmen, wie die Fertigstellung des Lohberg-Corsos, die Realisierung von Wohnclustern, die Vermarktung des Zentral- und Mischclusters und die Entwicklung des Gewerbeclusters, größtenteils durch private Investitionen finanziert.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.