Jahrhunderts, die 1930 den Zusammenschluss seiner Ortsteile zu einer Großgemeinde erforderlich machte. und Beginn des 20
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Rhein-Erft-Kreis
Einwohner
60.034 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
50354
Vorwahl
02233
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Hürth, Rathausplatz 1, 50354 Hürth
2. Bürgeramt Hürth, Kaiserstraße 100, 50354 Hürth
3. Ordnungsamt Hürth, Kaiserstraße 100, 50354 Hürth
Gemeinde Hürth – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
13:30 - 15:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Hürth wurde ein neuer Bebauungsplan für das Gebiet Hürth-Efferen verabschiedet, der vorwiegend luxuriöse Wohnungen und Häuser vorsieht, deren Preise deutlich über 500.000 Euro liegen. Dieser Plan wurde von CDU und Grünen unterstützt, trotz Kritik, dass er wenig bezahlbaren Wohnraum schafft. Die Grundstückspreise in Hürth liegen aktuell zwischen 502 €/m2 und 752 €/m2, was die Affordabilität des Wohnraums weiter einschränkt. Die Stadtplanung steht unter Kritik, da sie höhere Preise durch große Grundstücke und geringe Bebauungsdichte fördert.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.