Hürth ist eine mittlere kreisangehörige Stadt im Rhein-Erft-Kreis, Regierungsbezirk Köln, Nordrhein-Westfalen. und Beginn des 20
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Rhein-Erft-Kreis
Einwohner
60.034 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
50354
Vorwahl
02233
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Hürth, Rathausplatz 1, 50354 Hürth
2. Bürgeramt Hürth, Kaiserstraße 100, 50354 Hürth
3. Ordnungsamt Hürth, Kaiserstraße 100, 50354 Hürth
Gemeinde Hürth – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
13:30 - 15:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Hürth wurde ein neuer Bebauungsplan für das Gebiet Hürth-Efferen verabschiedet, der vorwiegend luxuriöse Wohnungen und Häuser vorsieht, deren Preise deutlich über 500.000 Euro liegen. Dieser Plan wurde von CDU und Grünen unterstützt, trotz Kritik, dass er wenig bezahlbaren Wohnraum schafft. Die Grundstückspreise in Hürth liegen aktuell zwischen 502 €/m2 und 752 €/m2, was die Affordabilität des Wohnraums weiter einschränkt. Die Stadtplanung steht unter Kritik, da sie höhere Preise durch große Grundstücke und geringe Bebauungsdichte fördert.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.