Hüttenberg ist eine seit 1977 bestehende Gemeinde im mittelhessischen Lahn-Dill-Kreis
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Regierungsbezirk
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Lahn-Dill-Kreis                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
10.855 (31. Dez. 2017)                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
35625                                
                                
                                    Vorwahlen
                                
                                
06403 (Hüttenberg), 06441 (Rechtenbach, Volpertshausen, Weidenhausen), 06445 (Reiskirchen), 06447 (Vollnkirchen)                                
                                
                                    Adresse der Gemeindeverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeinde Hüttenberg, Hauptstraße 1, 35625 Hüttenberg  
2. Ordnungsamt Hüttenberg, Hauptstraße 1, 35625 Hüttenberg  
3. Bürgeramt Hüttenberg, Hauptstraße 1, 35625 Hüttenberg  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Hüttenberg – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:30 - 12:00
 
                                - Dienstag: 08:30 - 12:00
 
                                - Mittwoch: 08:30 - 12:00
 
                                - Donnerstag: 10:00 - 16:00
 
                                - Freitag: 08:30 - 12:00
 
                                - Samstag: Geschlossen
 
                                - Sonntag: Geschlossen
 
                            
                         
                        
                            Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hüttenberg beschloss die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gemeindeweide“ sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Rechtenbach. Der räumliche Geltungsbereich liegt im Westen der Ortslage, südlich des Schwingbachs und nördlich der Straße Am Steinsberg. Die Änderung soll die planungsrechtlichen Festsetzungen für den Neubau eines Feuerwehrhauses mit Feuerwehrturm und die Festsetzung einer Fläche für Spiel- und Sportanlagen ermöglichen. Eine Umweltprüfung und Beteiligungsverfahren sind vorgesehen.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
                            
                                Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
 - GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
 
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
 
                             
                         
                        
                            Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
                            
                                Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
 - Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
 - Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
 
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.