Hüttenberg ist eine seit 1977 bestehende Gemeinde im mittelhessischen Lahn-Dill-Kreis
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Lahn-Dill-Kreis
Einwohner
10.855 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
35625
Vorwahlen
06403 (Hüttenberg), 06441 (Rechtenbach, Volpertshausen, Weidenhausen), 06445 (Reiskirchen), 06447 (Vollnkirchen)
Adresse der Gemeindeverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeinde Hüttenberg, Hauptstraße 1, 35625 Hüttenberg
2. Ordnungsamt Hüttenberg, Hauptstraße 1, 35625 Hüttenberg
3. Bürgeramt Hüttenberg, Hauptstraße 1, 35625 Hüttenberg
Gemeinde Hüttenberg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 10:00 - 16:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hüttenberg beschloss die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gemeindeweide“ sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Rechtenbach. Der räumliche Geltungsbereich liegt im Westen der Ortslage, südlich des Schwingbachs und nördlich der Straße Am Steinsberg. Die Änderung soll die planungsrechtlichen Festsetzungen für den Neubau eines Feuerwehrhauses mit Feuerwehrturm und die Festsetzung einer Fläche für Spiel- und Sportanlagen ermöglichen. Eine Umweltprüfung und Beteiligungsverfahren sind vorgesehen.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.