Hüttenberg ist eine seit 1977 bestehende Gemeinde im mittelhessischen Lahn-Dill-Kreis
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Lahn-Dill-Kreis
Einwohner
10.855 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
35625
Vorwahlen
06403 (Hüttenberg), 06441 (Rechtenbach, Volpertshausen, Weidenhausen), 06445 (Reiskirchen), 06447 (Vollnkirchen)
Adresse der Gemeindeverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeinde Hüttenberg, Hauptstraße 1, 35625 Hüttenberg
2. Ordnungsamt Hüttenberg, Hauptstraße 1, 35625 Hüttenberg
3. Bürgeramt Hüttenberg, Hauptstraße 1, 35625 Hüttenberg
Gemeinde Hüttenberg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 10:00 - 16:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hüttenberg beschloss die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gemeindeweide“ sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Rechtenbach. Der räumliche Geltungsbereich liegt im Westen der Ortslage, südlich des Schwingbachs und nördlich der Straße Am Steinsberg. Die Änderung soll die planungsrechtlichen Festsetzungen für den Neubau eines Feuerwehrhauses mit Feuerwehrturm und die Festsetzung einer Fläche für Spiel- und Sportanlagen ermöglichen. Eine Umweltprüfung und Beteiligungsverfahren sind vorgesehen.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.