Idstein [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈɪtʃtaɪn] ist eine Stadt im südhessischen Rheingau-Taunus-Kreis
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Rheingau-Taunus-Kreis
Einwohner
25.234 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
65510
Vorwahlen
06126,06127 (Lenzhahn),06434 (Walsdorf),06082 (Kröftel und Nieder-Oberrod)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Dasbach, Lenzenmhle, Tenne, Dasbach, Lenzenmühle, Tenne
Adressen:
1. Stadtverwaltung Idstein
Hauptstraße 24
65510 Idstein
2. Bürgerbüro Idstein
Hauptstraße 24
65510 Idstein
3. Ordnungsamt Idstein
Hauptstraße 24
65510 Idstein
Gemeinde Idstein – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der geänderte Entwurf des Bebauungsplans „Am Holdersberg“ in Idstein lag vom 30. Mai bis 30. Juni 2023 öffentlich aus und war online verfügbar.
- Die 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Kappus-Anlage/ Am Bahnhof 1" sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich liegen vom 26. Juni bis 28. Juli 2023 öffentlich aus.
- Es wurde beschlossen, für das Gebiet des Taubenbergs in Idstein einen Bebauungsplan zu erstellen, was zu Diskussionen über mögliche Nachverdichtungsbebauung und höhere Gebäude führte.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.