Niedernhausen ist eine Gemeinde im Taunus in Hessen mit fast 15.000 Einwohnern
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Rheingau-Taunus-Kreis
Einwohner
14.738 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
65527
Vorwahlen
0612706128 (Engenhahn)
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Königshofen, Obernhausen, Stockmhle, Königshofen, Obernhausen, Stockmühle
Adressen:
1. Gemeinde Niedernhausen
Hauptstraße 25
65527 Niedernhausen
2. Rathaus Niedernhausen
Hauptstraße 25
65527 Niedernhausen
3. Ordnungsamt Niedernhausen
Hauptstraße 25
65527 Niedernhausen
Gemeinde Niedernhausen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Im Baugebiet Farnwiese wird der Bebauungsplan "Wohnpark Farnwiese / 1. Änderung Idsteiner Straße" umgesetzt, das etwa 90 Wohnbaugrundstücke für eine Bebauung vorsieht und eine Fläche von rund 7,5 ha umfasst.
- Die Fläche im Bereich des Bebauungsplanes wird in den nächsten 2 bis 3 Jahren in vollem Umfang für eine Bebaubarkeit eröffnet.
- Es wurden Änderungen im Flächennutzungsplan vorgenommen, um weitere Wohnbauflächen und gemischte Bauflächen nutzbar zu machen, insbesondere durch die Umwidmung von Flächen für den Gemeinbedarf und Parkplatzflächen in Wohnbauflächen.
- Arbeiten zum Anschluss des Baugebietes Farnwiese an das Kanal-, Wasser- und Gasnetz haben zu einer Verlängerung der Sperrung der Idsteiner Straße geführt.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.