Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

Wohnungsnummer oder Angaben zur Wohnung oder Eigentümer falls bekannt

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.
Grundbuchauszüge, etc. zu anderen Orten können Sie nach Abschluss dieser Bestellung zum Sonderpreis hinzufügen

Ich bestelle hiermit

Berechtigtes Interesse angeben

Eigentümerdaten

Bestelldetails

Ihre Daten (Besteller)

Falls die Daten digital verfügbar sind, erfolgt die Zusendung per EMail, ansonsten per Post an diese Adresse

Zahlungsart wählen

Die Gesamtkosten betragen: 0,00

Bebauungsplan24 Illertissen

Illertissen ist eine Stadt im bayerisch-schwäbischen Landkreis Neu-Ulm und liegt etwa 25 Kilometer südlich von Ulm und 30 Kilometer nördlich von Memmingen in Mittelschwaben.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Einwohner
17.843 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
89257
Vorwahl
07303
Adresse der Stadtverwaltung
Hauptstraße 4, 89257 Illertissen
Hauptstraße 4, 89257 Illertissen 89257 Bayern DE
Website
Ortsteile
Aumhle, Bruckhof, Dornweiler, Jungviehweide, Tannenhärtle, Aumühle, Bruckhof, Dornweiler, Jungviehweide, Tannenhärtle
Adressen:
1. Stadtverwaltung Illertissen
Hauptstraße 1
89257 Illertissen

2. Ordnungsamt Illertissen
Hauptstraße 1
89257 Illertissen

3. Finanzamt Neu-Ulm
Bahnhofstraße 12
89231 Neu-Ulm
Gemeinde Illertissen – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 12:00
  • Dienstag: 08:00 - 12:00
  • Mittwoch: 08:00 - 12:00
  • Donnerstag: 08:00 - 12:00
  • Freitag: 08:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
- 25 neue Reihenhäuser sind auf dem ehemaligen DB- und BayWa-Gelände nördlich vom Bahnhof in Illertissen geplant, mit jeweils 120 Quadratmetern Wohnfläche in drei bis vier Zimmern auf drei Stockwerken inklusive Dachgeschoss.
- Ein Neubau-Quartier im Norden der Stadt mit fünf Mehrfamilienhäusern und 71 Wohnungen für bis zu 200 Menschen ist geplant, zwischen Ulmer Straße und Saumweg hinter der Tennishalle.
- Der Bebauungsplan Nr. 3/2021 für das Industriegebiet Zur Aumühle - 1. Erweiterung wurde als Satzung beschlossen und ist in Kraft getreten.
- Der Bebauungsplan Nr. 2/2022 für die PV-Freifläche südlich der Staatsstraße 2018 und östlich des Illerkanals wurde zur öffentlichen Auslegung beschlossen.

FAQ

Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?

Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:

  • Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
  • Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
  • Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.

Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.