Nersingen ist eine Gemeinde im schwäbischen Landkreis Neu-Ulm in Mittelschwaben, Bayern.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Einwohner
9464 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
89278
Vorwahl
07308
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Oberfahlheim, Oberfahlheim
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Nersingen, Hauptstraße 1, 89278 Nersingen
2. Ordnungsamt Nersingen, Hauptstraße 1, 89278 Nersingen
3. Standesamt Nersingen, Hauptstraße 1, 89278 Nersingen
Gemeinde Nersingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat von Nersingen hatSeveral recent developments regarding Bebauungspläne in Nersingen:
- Der Einfache Bebauungsplan "Ortskern Leibi" wurde in der Fassung vom 01.07.2022 als Satzung beschlossen und ist seit der Bekanntmachung am 21.06.2023 rechtsverbindlich.
- Der Bebauungsplan Nr. 12 "Kreuzeck, 3. Änderung" wurde in der Fassung vom 01.07.2022 als Satzung beschlossen.
- Die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange für den Bebauungsplan Nr. 8 "Feuerwehrhaus Fahlheim" mit paralleler 11. Flächennutzungsplanänderung fand zwischen dem 03.07.2023 und 04.08.2023 statt.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.