Nersingen ist eine Gemeinde im schwäbischen Landkreis Neu-Ulm in Mittelschwaben, Bayern.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Einwohner
9464 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
89278
Vorwahl
07308
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Oberfahlheim, Oberfahlheim
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Nersingen, Hauptstraße 1, 89278 Nersingen
2. Ordnungsamt Nersingen, Hauptstraße 1, 89278 Nersingen
3. Standesamt Nersingen, Hauptstraße 1, 89278 Nersingen
Gemeinde Nersingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat von Nersingen hatSeveral recent developments regarding Bebauungspläne in Nersingen:
- Der Einfache Bebauungsplan "Ortskern Leibi" wurde in der Fassung vom 01.07.2022 als Satzung beschlossen und ist seit der Bekanntmachung am 21.06.2023 rechtsverbindlich.
- Der Bebauungsplan Nr. 12 "Kreuzeck, 3. Änderung" wurde in der Fassung vom 01.07.2022 als Satzung beschlossen.
- Die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange für den Bebauungsplan Nr. 8 "Feuerwehrhaus Fahlheim" mit paralleler 11. Flächennutzungsplanänderung fand zwischen dem 03.07.2023 und 04.08.2023 statt.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.