Ilsede ist eine Gemeinde mit 21.530 Einwohnern (Stand 31. Dezember 2017) im Landkreis Peine in Niedersachsen
Bundesland
Landkreis
Einwohner
21.975 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
31241, 31246
Vorwahlen
05172, 05174
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Ilsede
Hauptstraße 15
31241 Ilsede
2. Ordnungsamt Ilsede
Hauptstraße 15
31241 Ilsede
3. Bauamt Ilsede
Hauptstraße 15
31241 Ilsede
Gemeinde Ilsede – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: Geschlossen
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: Geschlossen
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Rat der Gemeinde Ilsede hatSeveral neue Bebauungspläne und Änderungen des Flächennutzungsplans beschlossen:
- 42. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet der ehemaligen Gemeinde Ilsede, um bauplanungsrechtliche Voraussetzungen für seniorengerechten Wohnraum zu schaffen.
- Bebauungsplan Nr. 105 „Wohnquartier Rittergut Gadenstedt“ und 42. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet der Altgemeinde Lahstedt, um ein generationsübergreifendes Wohnprojekt zu ermöglichen.
- Bebauungsplan Nr. 117 “Lahmorgen II“ und 46. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet der ehemaligen Gemeinde Lahstedt, zur Errichtung von Wohnhäusern in zweiter Reihe und zur Sicherung von Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft.
- Bebauungsplan Nr. 22 “Gadenstedter Weg“ zur Erweiterung einer Therapieeinrichtung und zur Nutzung eines Wohnhauses unabhängig vom Gewerbe.
- Bebauungsplan „Stedumer Weg“ und 40. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet der Altgemeinde Ilsede, zur Entwicklung eines Wohngebietes in Klein Solschen und zur Sicherung von Ausgleichsmaßnahmen.
- Bebauungsplan Nr. 119 „Biogasanlage Groß Lafferde“ und 47. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet der ehemaligen Gemeinde Lahstedt, zur Erweiterung der bestehenden Biogasanlage.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.