Ilsede ist eine Gemeinde mit 21.530 Einwohnern (Stand 31. Dezember 2017) im Landkreis Peine in Niedersachsen
Bundesland
Landkreis
Einwohner
21.975 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
31241, 31246
Vorwahlen
05172, 05174
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Ilsede
Hauptstraße 15
31241 Ilsede
2. Ordnungsamt Ilsede
Hauptstraße 15
31241 Ilsede
3. Bauamt Ilsede
Hauptstraße 15
31241 Ilsede
Gemeinde Ilsede – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: Geschlossen
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: Geschlossen
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Rat der Gemeinde Ilsede hatSeveral neue Bebauungspläne und Änderungen des Flächennutzungsplans beschlossen:
- 42. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet der ehemaligen Gemeinde Ilsede, um bauplanungsrechtliche Voraussetzungen für seniorengerechten Wohnraum zu schaffen.
- Bebauungsplan Nr. 105 „Wohnquartier Rittergut Gadenstedt“ und 42. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet der Altgemeinde Lahstedt, um ein generationsübergreifendes Wohnprojekt zu ermöglichen.
- Bebauungsplan Nr. 117 “Lahmorgen II“ und 46. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet der ehemaligen Gemeinde Lahstedt, zur Errichtung von Wohnhäusern in zweiter Reihe und zur Sicherung von Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft.
- Bebauungsplan Nr. 22 “Gadenstedter Weg“ zur Erweiterung einer Therapieeinrichtung und zur Nutzung eines Wohnhauses unabhängig vom Gewerbe.
- Bebauungsplan „Stedumer Weg“ und 40. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet der Altgemeinde Ilsede, zur Entwicklung eines Wohngebietes in Klein Solschen und zur Sicherung von Ausgleichsmaßnahmen.
- Bebauungsplan Nr. 119 „Biogasanlage Groß Lafferde“ und 47. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet der ehemaligen Gemeinde Lahstedt, zur Erweiterung der bestehenden Biogasanlage.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.