Ingolstadt ist nach München die zweitgrößte Stadt Oberbayerns und nach München, Nürnberg, Augsburg und Regensburg die fünftgrößte Stadt Bayerns. Ingolstadt ist eine kreisfreie Großstadt an der Donau im Freistaat Bayern mit 137.072 Einwohnern (Stand: 30. Im Großraum leben rund eine halbe Million Menschen
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Einwohner
138.016 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
85049–85057
Vorwahlen
0841, 08450, 08424, 08458, 08459
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Einbogen, Gabel, Haunwöhr, Hennenbhl, Herrenschwaige, Hessenhof, Hundszell, Knoglersfreude, Kothau, Niederfeld, Ringsee, Rothenturm, Samholz, Schmalzbuckel, Sonnenbrcke, Einbogen, Gabel, Haunwöhr, Hennenbühl, Herrenschwaige, Hessenhof, Hundszell, Knoglersfreude, Kothau, Niederfeld, Ringsee, Rothenturm, Samholz, Schmalzbuckel, Sonnenbrücke
Gemeinde Ingolstadt – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung