Die Stadt überschritt 1989 die Marke von 100.000 Einwohnern und zählt seitdem zu den Großstädten in Deutschland. Ingolstadt ist eine kreisfreie Großstadt an der Donau im Freistaat Bayern mit 137.072 Einwohnern (Stand: 30. Im Großraum leben rund eine halbe Million Menschen
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Einwohner
138.016 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
85049–85057
Vorwahlen
0841, 08450, 08424, 08458, 08459
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Einbogen, Gabel, Haunwöhr, Hennenbhl, Herrenschwaige, Hessenhof, Hundszell, Knoglersfreude, Kothau, Niederfeld, Ringsee, Rothenturm, Samholz, Schmalzbuckel, Sonnenbrcke, Einbogen, Gabel, Haunwöhr, Hennenbühl, Herrenschwaige, Hessenhof, Hundszell, Knoglersfreude, Kothau, Niederfeld, Ringsee, Rothenturm, Samholz, Schmalzbuckel, Sonnenbrücke
Gemeinde Ingolstadt – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.