Manching ist ein Markt im oberbayerischen Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm und liegt südöstlich von Ingolstadt
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
12.829 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85077
Vorwahl
08459
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Forstwiesen, Rottmannshart, Forstwiesen, Rottmannshart
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Manching, Hauptstraße 1, 85077 Manching
2. Standesamt Manching, Hauptstraße 1, 85077 Manching
3. Ordnungsamt Manching, Hauptstraße 1, 85077 Manching
Gemeinde Manching – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
- Erstellung und Umsetzung von verschiedenen Bebauungsplänen wie z.B. Baugebiet Manching Fischerlohe, Manching Ankoferfeld, Pichl West II, Oberstimm Wiegartenweg und Wohnraum Pichl Mitte.
- Aufstellung vorhabenbezogener Bebauungsplan für das Baugebiet Niederstimm West, derzeit im Verfahren.
- Anpassung des alten Bebauungsplans für das Bau- und Gewerbegebiet Manching QuickMix, um mehr Wohn- und Mischnutzung zu ermöglichen.
- Planungen für das neue Gewerbegebiet in der Max-Immelmann-Kaserne Oberstimm, Teilankauf des Kasernengrundstücks kurz vor Umsetzung.
- Technologiepark Manching gegenüber Airbus, intensive Verhandlungen mit dem Wirtschafts- und Wissenschaftsministerium laufen.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.