Manching ist ein Markt im oberbayerischen Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm und liegt südöstlich von Ingolstadt
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
12.829 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85077
Vorwahl
08459
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Forstwiesen, Rottmannshart, Forstwiesen, Rottmannshart
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Manching, Hauptstraße 1, 85077 Manching
2. Standesamt Manching, Hauptstraße 1, 85077 Manching
3. Ordnungsamt Manching, Hauptstraße 1, 85077 Manching
Gemeinde Manching – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
- Erstellung und Umsetzung von verschiedenen Bebauungsplänen wie z.B. Baugebiet Manching Fischerlohe, Manching Ankoferfeld, Pichl West II, Oberstimm Wiegartenweg und Wohnraum Pichl Mitte.
- Aufstellung vorhabenbezogener Bebauungsplan für das Baugebiet Niederstimm West, derzeit im Verfahren.
- Anpassung des alten Bebauungsplans für das Bau- und Gewerbegebiet Manching QuickMix, um mehr Wohn- und Mischnutzung zu ermöglichen.
- Planungen für das neue Gewerbegebiet in der Max-Immelmann-Kaserne Oberstimm, Teilankauf des Kasernengrundstücks kurz vor Umsetzung.
- Technologiepark Manching gegenüber Airbus, intensive Verhandlungen mit dem Wirtschafts- und Wissenschaftsministerium laufen.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.