Der Ort kann auf eine jahrtausendelange Siedlungsgeschichte zurückblicken
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
12.829 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85077
Vorwahl
08459
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Forstwiesen, Rottmannshart, Forstwiesen, Rottmannshart
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Manching, Hauptstraße 1, 85077 Manching
2. Standesamt Manching, Hauptstraße 1, 85077 Manching
3. Ordnungsamt Manching, Hauptstraße 1, 85077 Manching
Gemeinde Manching – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
- Erstellung und Umsetzung von verschiedenen Bebauungsplänen wie z.B. Baugebiet Manching Fischerlohe, Manching Ankoferfeld, Pichl West II, Oberstimm Wiegartenweg und Wohnraum Pichl Mitte.
- Aufstellung vorhabenbezogener Bebauungsplan für das Baugebiet Niederstimm West, derzeit im Verfahren.
- Anpassung des alten Bebauungsplans für das Bau- und Gewerbegebiet Manching QuickMix, um mehr Wohn- und Mischnutzung zu ermöglichen.
- Planungen für das neue Gewerbegebiet in der Max-Immelmann-Kaserne Oberstimm, Teilankauf des Kasernengrundstücks kurz vor Umsetzung.
- Technologiepark Manching gegenüber Airbus, intensive Verhandlungen mit dem Wirtschafts- und Wissenschaftsministerium laufen.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung