Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

Wohnungsnummer oder Angaben zur Wohnung oder Eigentümer falls bekannt

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.
Grundbuchauszüge, etc. zu anderen Orten können Sie nach Abschluss dieser Bestellung zum Sonderpreis hinzufügen

Ich bestelle hiermit

Berechtigtes Interesse angeben

Eigentümerdaten

Bestelldetails

Ihre Daten (Besteller)

Falls die Daten digital verfügbar sind, erfolgt die Zusendung per EMail, ansonsten per Post an diese Adresse

Zahlungsart wählen

Die Gesamtkosten betragen: 0,00

Bebauungsplan24 Ispringen

Ispringen ist eine Gemeinde im Enzkreis in Baden-Württemberg, etwa drei Kilometer von Pforzheim entfernt.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Enzkreis
Einwohner
5975 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
75228
Vorwahl
07231
Adresse der Gemeinde
Gartenstraße 12, 75228 Ispringen
Gartenstraße 12, 75228 Ispringen 75228 Baden-Württemberg DE
Website
Adressen:
1. Gemeinde Ispringen
Hauptstraße 1
75239 Ispringen

2. Ordnungsamt Ispringen
Hauptstraße 1
75239 Ispringen

3. Bürgeramt Ispringen
Hauptstraße 1
75239 Ispringen
Gemeinde Ispringen – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 12:00
  • Dienstag: 08:00 - 12:00
  • Mittwoch: 08:00 - 12:00
  • Donnerstag: 08:00 - 12:00
  • Freitag: 08:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
Bei dem Bürgerentscheid in Ispringen stimmte eine knappe Mehrheit von fast 51 Prozent für die Weiterentwicklung des Neubaugebiets "Weglanden", während rund 49 Prozent dagegen stimmten.

Der erste Bauabschnitt des Neubaugebiets "Weglanden" soll 7,5 Hektar umfassen, das gesamte Gebiet soll zwölf Hektar groß sein.

Die Gemeinde Ispringen arbeitet an verschiedenen Bebauungsplänen, einschließlich der Sanierungsgebiete "Ortskern", "Ortskern II" und "Ortskern III", die bereits abgeschlossen sind und der Sanierung von Wohngebäuden dienten.

Ein neuer Bebauungsplan für das Gebiet "Rothsberg" ist in Aufstellung, um dringend benötigten Wohnraum zu schaffen und eine gebietsverträgliche Nachverdichtung zu ermöglichen.

Weitere Wohnprojekte wie "ViaNova - Gemeinsam Wohnen in Ispringen" und die "Soziale Mitte" im Ortskern sind geplant, die betreutes Wohnen und verschiedene Wohnformen umfassen sollen.

FAQ

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.

Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?

Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:

  • Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
  • Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
  • Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.

Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.