Jork (niederdeutsch: Jörk) ist eine Gemeinde in Niedersachsen im Landkreis Stade an der südwestlichen Grenze zu Hamburg und das Zentrum des Alten Landes, eines der größten Obstanbaugebiete in Europa.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
12.085 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
21635
Vorwahl
04162
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Borstel, Gehrden, Hahnöfersand, Hinterbrack, Kohlenhusen, Ladekop, Neuenschleuse, OsterLadekop, WesterLadekop, Wisch, Borstel, Gehrden, Hahnöfersand, Hinterbrack, Kohlenhusen, Ladekop, Neuenschleuse, OsterLadekop, WesterLadekop, Wisch
Adressen:
1. Gemeindebüro Jork
Hauptstraße 1
21635 Jork
2. Ordnungsamt Jork
Am Markt 1
21635 Jork
3. Finanzamt Stade
Am Schwingedeich 1
21682 Stade
Gemeinde Jork – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine aktuellen Nachrichten zum Bebauungsplan in Jork in den bereitgestellten Quellen. Die Quellen behandeln hauptsächlich das integrierte energetische Quartierskonzept von Jork und allgemeine aktuelle Ereignisse in der Gemeinde, aber nicht spezifische Neuerungen zu Bebauungsplänen.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.