Jüchen ist eine Stadt im Rhein-Kreis Neuss in Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Rhein-Kreis Neuss
Einwohner
23.611 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
41363
Vorwahlen
02164, 02165, 02166, 02181, 02182
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Belmen, Elfgen, Herberath, Hoppers, Kelzenberg, Mürmeln, Neuenhoven, Priesterath, Schaan, Wey
Adressen:
1. Stadt Jüchen, Rathausplatz 1, 41363 Jüchen
2. Kreis Viersen, Wilhelmstraße 2, 41747 Viersen
3. Bürgeramt Jüchen, Rathausplatz 1, 41363 Jüchen
Gemeinde Jüchen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Jüchen hat den Bebauungsplanentwurf für die Ressourcenschutzsiedlung Otzenrath-Süd Ende 2023 genehmigt. Dieser Plan sieht die Errichtung von etwa 100 Wohneinheiten, einschließlich Mehrfamilienhäusern, Kettenhäusern und Einfamilienhäusern, vor. Zudem wird eine nachhaltige Wärmeversorgung über erneuerbare Quellen wie Geothermie und Aerothermie sowie ein Nahwärmenetz geplant.
Zusätzlich wurde im Jahr 2022 die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 017 beschlossen, um eine maximale Trauf- und Firsthöhe festzusetzen, die sich an die vorhandene Bebauung orientiert, und um einen Abschnitt der Bärenstraße zu verbreitern, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.