Die mittlere kreisangehörige Stadt liegt zwischen dem nordwestlich gelegenen Mönchengladbach und dem südöstlich gelegenen Grevenbroich
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Regierungsbezirk
                                
                                
                                
                                    Kreis
                                
                                
Rhein-Kreis Neuss                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
23.611 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
41363                                
                                
                                    Vorwahlen
                                
                                
02164, 02165, 02166, 02181, 02182                                
                                
                                    Adresse der Stadtverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Belmen, Elfgen, Herberath, Hoppers, Kelzenberg, Mürmeln, Neuenhoven, Priesterath, Schaan, Wey                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Stadt Jüchen, Rathausplatz 1, 41363 Jüchen  
2. Kreis Viersen, Wilhelmstraße 2, 41747 Viersen  
3. Bürgeramt Jüchen, Rathausplatz 1, 41363 Jüchen  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Jüchen – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
    14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                            Die Stadt Jüchen hat den Bebauungsplanentwurf für die Ressourcenschutzsiedlung Otzenrath-Süd Ende 2023 genehmigt. Dieser Plan sieht die Errichtung von etwa 100 Wohneinheiten, einschließlich Mehrfamilienhäusern, Kettenhäusern und Einfamilienhäusern, vor. Zudem wird eine nachhaltige Wärmeversorgung über erneuerbare Quellen wie Geothermie und Aerothermie sowie ein Nahwärmenetz geplant.
Zusätzlich wurde im Jahr 2022 die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 017 beschlossen, um eine maximale Trauf- und Firsthöhe festzusetzen, die sich an die vorhandene Bebauung orientiert, und um einen Abschnitt der Bärenstraße zu verbreitern, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
                            
                                Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
 
                         
                        
                            Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
                            
                                "Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.