Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Kaarst

Dezember 2015)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Rhein-Kreis Neuss
Einwohner
43.661 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
41564
Vorwahl
02131
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Kaarst, Rathausplatz 1, 41564 Kaarst
2. Kreis Viersen, Wilhelmring 20, 41747 Viersen
3. Bürgeramt Kaarst, Rathausplatz 1, 41564 Kaarst
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Dienstag: 08:00 - 12:00 Mittwoch: 08:00 - 12:00 13:30 - 14:30 Donnerstag: 08:00 - 12:00 Freitag: 08:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Kaarst plant die Ansiedelung eines großflächigen Nahversorgers im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 113, Teil A4 "Commerhof". Der Planentwurf liegt vom 13.01.2025 bis 14.02.2025 zur öffentlichen Beteiligung aus. Alle Betroffenen können in diesem Zeitraum Anregungen und Bedenken einreichen.

Parallel dazu wird der Flächennutzungsplan geändert, und die entsprechenden Unterlagen liegen ebenfalls öffentlich aus.

In der Kaarster Innenstadt sind weitere umfangreiche Planungen im Gange, einschließlich des Masterplans für die Kaarster Mitte, der den Neubau des Hauses der Möglichkeiten, neuen barrierefreien Wohnraum und die Umgestaltung des Grünen Platzes umfasst. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 129 "Innenstadt Kaarst" wurde bereits gefasst, und die frühzeitige Beteiligung der Bürger und Träger öffentlicher Belange wird demnächst erfolgen.

FAQ

Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?

Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:

Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):

  • Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
  • Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
  • Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile

Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):

  • Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
  • Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
  • Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
  • Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
  • Nachbarliche Interessen berücksichtigen

Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.

Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?

Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:

  • Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
  • Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
  • Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
  • Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf

Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:

  • Demographischer Wandel
  • Wirtschaftliche Entwicklungen
  • Neue gesetzliche Vorgaben
  • Veränderte Umweltbedingungen

Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.

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Zweistufigkeit der Bauleitplanung

Das deutsche Bundesgesetz über die Bauleitplanung (BauGB) sieht ein zweistufiges Verfahren für die Bauleitplanung vor. In der ersten Stufe wird ein vorbereitender Bauleitplan aufgestellt, in dem die allgemeinen Grundsätze der künftigen Entwicklung der Stadt festgelegt werden. Dieser vorläufige Plan dient als Grundlage für die spätere gesetzliche Regelung der Stadtentwicklung.

In Deutschland wird die Bauleitplanung von den Landesregierungen geregelt. Jede Landesregierung erarbeitet einen entsprechenden Bauleitplan, der konkrete Vorgaben für die Umsetzung des Bauleitplanvorentwurfs macht. Ein Bundesgesetz regelt das Gesamtverfahren.

Das BauGB sieht ein zweistufiges Vorgehen bei der Bauleitplanung vor. Zunächst wird ein vorbereitender Bauleitplan aufgestellt, der die allgemeinen Grundsätze der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung festlegt. In einem zweiten Schritt wird ein verbindlicher Bauleitplan aufgestellt, der die genauen Regeln für die Umsetzung des vorläufigen Plans festlegt.