Korschenbroich (mit Dehnungs-i in der Endsilbe -broich, gesprochen -brooch [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈbʁoːχ]) ist eine deutsche Mittelstadt am Niederrhein in Nordrhein-Westfalen, die zum Rhein-Kreis Neuss gehört
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Rhein-Kreis Neuss
Einwohner
33.786 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
41352
Vorwahlen
02161, 02166, 02182, 02131
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Pesch, Pesch
Adressen:
1. Stadt Korschenbroich, Rathausplatz 1, 41352 Korschenbroich
2. Bürgerbüro Korschenbroich, Rathausplatz 1, 41352 Korschenbroich
3. Kreis Viersen, Heiliggeiststraße 2, 41747 Viersen
Gemeinde Korschenbroich – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
13:30 - 14:30
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Korschenbroich betreffen die 2. Änderung des Bebauungsplans "Düppheide". Der Satzungsbeschluss erfolgte am 23. Juni 2022, und die Rechtsverbindlichkeit wurde am 21. Juli 2022 festgestellt.
Zudem wurde ein Innenentwicklungskonzept Wohnen 2040 erstellt, das den Wohnungsbedarf bis 2040 analysiert und Strategien für die Entwicklung von Wohnbauland vorschlägt. Dieses Konzept basiert auf Workshops, die zwischen August 2022 und November 2023 durchgeführt wurden, und legt den Fokus auf die Innenentwicklung und die Nutzung von Arrondierungsflächen.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.