Korschenbroich (mit Dehnungs-i in der Endsilbe -broich, gesprochen -brooch [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈbʁoːχ]) ist eine deutsche Mittelstadt am Niederrhein in Nordrhein-Westfalen, die zum Rhein-Kreis Neuss gehört
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Rhein-Kreis Neuss
Einwohner
33.786 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
41352
Vorwahlen
02161, 02166, 02182, 02131
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Pesch, Pesch
Adressen:
1. Stadt Korschenbroich, Rathausplatz 1, 41352 Korschenbroich
2. Bürgerbüro Korschenbroich, Rathausplatz 1, 41352 Korschenbroich
3. Kreis Viersen, Heiliggeiststraße 2, 41747 Viersen
Gemeinde Korschenbroich – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
13:30 - 14:30
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Korschenbroich betreffen die 2. Änderung des Bebauungsplans "Düppheide". Der Satzungsbeschluss erfolgte am 23. Juni 2022, und die Rechtsverbindlichkeit wurde am 21. Juli 2022 festgestellt.
Zudem wurde ein Innenentwicklungskonzept Wohnen 2040 erstellt, das den Wohnungsbedarf bis 2040 analysiert und Strategien für die Entwicklung von Wohnbauland vorschlägt. Dieses Konzept basiert auf Workshops, die zwischen August 2022 und November 2023 durchgeführt wurden, und legt den Fokus auf die Innenentwicklung und die Nutzung von Arrondierungsflächen.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.