Kaltenkirchen (plattdeutsch: Koldenkarken; umgangssprachlich Kaki) ist eine Stadt im Kreis Segeberg in Schleswig-Holstein
Bundesland
Kreis
Segeberg
Einwohner
23.191 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24568
Vorwahl
04191
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bollweg, Brook, Brookkate, Eliesenruh, Hohenmoor, Kretelmoor, Moorkaten, Schirnau, Schmalfelderwohld, Bollweg, Brook, Brookkate, Eliesenruh, Hohenmoor, Kretelmoor, Moorkaten, Schirnau, Schmalfelderwohld
Adressen:
1. Stadt Kaltenkirchen
Rathausplatz 1
24568 Kaltenkirchen
2. Kreis Segeberg
Am Burchardtsfeld 2
23795 Bad Segeberg
3. Agentur für Arbeit Bad Segeberg
Bahnhofstraße 1
23795 Bad Segeberg
Gemeinde Kaltenkirchen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadtvertretung Kaltenkirchen hat den Beschluss zur 21. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet Wiesendamm/Radensweg aufgehoben. Ein Bürgerbegehren mit 1.642 Unterschriften wurde erfolgreich an die Stadtverwaltung übergeben, um die letzte zusammenhängende Grünfläche in Kaltenkirchen zu erhalten. Die Bürgerinitiative setzt sich für den Erhalt der Grünflächen als landwirtschaftliche Nutzfläche und Naherholungsgebiet ein und kritisiert die bestehenden Infrastrukturprobleme und die Flächenversiegelung. Der Bürgermeister Krause plant, den Beschluss vorerst auszusetzen und in einem Workshop mit den Bürgern über die Zukunft der Wiesen zu diskutieren.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.