Kaltenkirchen (plattdeutsch: Koldenkarken; umgangssprachlich Kaki) ist eine Stadt im Kreis Segeberg in Schleswig-Holstein
Bundesland
Kreis
Segeberg
Einwohner
23.191 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24568
Vorwahl
04191
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bollweg, Brook, Brookkate, Eliesenruh, Hohenmoor, Kretelmoor, Moorkaten, Schirnau, Schmalfelderwohld, Bollweg, Brook, Brookkate, Eliesenruh, Hohenmoor, Kretelmoor, Moorkaten, Schirnau, Schmalfelderwohld
Adressen:
1. Stadt Kaltenkirchen
Rathausplatz 1
24568 Kaltenkirchen
2. Kreis Segeberg
Am Burchardtsfeld 2
23795 Bad Segeberg
3. Agentur für Arbeit Bad Segeberg
Bahnhofstraße 1
23795 Bad Segeberg
Gemeinde Kaltenkirchen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadtvertretung Kaltenkirchen hat den Beschluss zur 21. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet Wiesendamm/Radensweg aufgehoben. Ein Bürgerbegehren mit 1.642 Unterschriften wurde erfolgreich an die Stadtverwaltung übergeben, um die letzte zusammenhängende Grünfläche in Kaltenkirchen zu erhalten. Die Bürgerinitiative setzt sich für den Erhalt der Grünflächen als landwirtschaftliche Nutzfläche und Naherholungsgebiet ein und kritisiert die bestehenden Infrastrukturprobleme und die Flächenversiegelung. Der Bürgermeister Krause plant, den Beschluss vorerst auszusetzen und in einem Workshop mit den Bürgern über die Zukunft der Wiesen zu diskutieren.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.