Kaufbeuren (mittelalterlich: Buron / im schwäbischen Dialekt: Beira) ist eine kreisfreie Stadt am nordöstlichen Rand des bayerischen Allgäus. Kaufbeuren ist Verwaltungssitz der Planungsregion Allgäu. Im Jahre 2013 wurde die Stadt zum Oberzentrum aufgestuft
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Einwohner
45.118 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
87600
Vorwahl
08341
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Kaufbeuren, Rathausplatz 1, 87600 Kaufbeuren
2. Landratsamt Ostallgäu, An den Bachwiesen 1, 87616 Marktoberdorf
3. Finanzamt Kaufbeuren, Bismarckstraße 1, 87600 Kaufbeuren
Gemeinde Kaufbeuren – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Kaufbeuren wurde grünes Licht für das neue Wohnquartier Bismarckcarré südlich der Altstadt gegeben, waarbei 80 bis 85 Mietwohnungen in fünf Mehrfamilienhäusern und eine Tiefgarage geplant sind. Der Kaufbeurer Stadtrat stimmte mit einer Mehrheit von 24 zu 11 für das vorhabenbezogene Bauleitverfahren.
Zusätzlich wurde die Genehmigung für eine 3,6 Hektar große Freiflächen-Photovoltaikanlage im Norden von Kaufbeuren erteilt, die auf etwa 2,2 Hektar mit Modultischen überdeckt werden soll. Die Bauphase könnte bereits Mitte November starten.
Bebauungspläne in Kaufbeuren werden im Rahmen des Baugesetzbuches aufgestellt und können als qualifizierte, vorhabenbezogene oder einfache Bebauungspläne erstellt werden, wobei die Bürgerbeteiligung ein integraler Bestandteil des Verfahrens ist.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.