Im Jahre 2013 wurde die Stadt zum Oberzentrum aufgestuft. Kaufbeuren ist Verwaltungssitz der Planungsregion Allgäu. Im Jahre 2013 wurde die Stadt zum Oberzentrum aufgestuft
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Einwohner
45.118 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
87600
Vorwahl
08341
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Kaufbeuren, Rathausplatz 1, 87600 Kaufbeuren
2. Landratsamt Ostallgäu, An den Bachwiesen 1, 87616 Marktoberdorf
3. Finanzamt Kaufbeuren, Bismarckstraße 1, 87600 Kaufbeuren
Gemeinde Kaufbeuren – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Kaufbeuren wurde grünes Licht für das neue Wohnquartier Bismarckcarré südlich der Altstadt gegeben, waarbei 80 bis 85 Mietwohnungen in fünf Mehrfamilienhäusern und eine Tiefgarage geplant sind. Der Kaufbeurer Stadtrat stimmte mit einer Mehrheit von 24 zu 11 für das vorhabenbezogene Bauleitverfahren.
Zusätzlich wurde die Genehmigung für eine 3,6 Hektar große Freiflächen-Photovoltaikanlage im Norden von Kaufbeuren erteilt, die auf etwa 2,2 Hektar mit Modultischen überdeckt werden soll. Die Bauphase könnte bereits Mitte November starten.
Bebauungspläne in Kaufbeuren werden im Rahmen des Baugesetzbuches aufgestellt und können als qualifizierte, vorhabenbezogene oder einfache Bebauungspläne erstellt werden, wobei die Bürgerbeteiligung ein integraler Bestandteil des Verfahrens ist.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.