Kemberg ist eine Kleinstadt im Landkreis Wittenberg in Sachsen-Anhalt.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
9473 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
06901
Vorwahlen
034921, 03491 (Dabrun), 034904 (Schleesen), 034927 (Ateritz, Dorna, Globig-Bleddin, Rackith, Wartenburg), 034928 (Selbitz), 034953 (Radis)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Kemberg
Markt 1
06773 Kemberg
2. Einwohnermeldeamt Kemberg
Markt 1
06773 Kemberg
3. Ordnungsamt Kemberg
Markt 1
06773 Kemberg
Gemeinde Kemberg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
14:00 - 17:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine spezifischen neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Kemberg in den bereitgestellten Quellen. Die Quellen befassen sich hauptsächlich mit Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen in anderen Orten wie Werder (Havel) und Plötzin. Für Kemberg sind lediglich ältere Bebauungspläne wie der Bergwitz Campingplatz & Wassersportpark 2010, Radis Anger 2010, Bergwitz Strandweg 2011, Radis Anger 2015 und Wohnbebauung am Bergwitzsee 2017 erwähnt.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.