Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Kemberg

Kemberg ist eine Kleinstadt im Landkreis Wittenberg in Sachsen-Anhalt.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
9473 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
06901
Vorwahlen
034921, 03491 (Dabrun), 034904 (Schleesen), 034927 (Ateritz, Dorna, Globig-Bleddin, Rackith, Wartenburg), 034928 (Selbitz), 034953 (Radis)
Adresse der Stadtverwaltung
Burgstr. 5, 06901 Kemberg
Burgstr. 5, 06901 Kemberg 06901 Sachsen-Anhalt DE
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Kemberg
Markt 1
06773 Kemberg

2. Einwohnermeldeamt Kemberg
Markt 1
06773 Kemberg

3. Ordnungsamt Kemberg
Markt 1
06773 Kemberg
Gemeinde Kemberg – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:30 - 12:00
  • Dienstag: 08:30 - 12:00 14:00 - 17:00
  • Mittwoch: 08:30 - 12:00
  • Donnerstag: 08:30 - 12:00
  • Freitag: 08:30 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine spezifischen neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Kemberg in den bereitgestellten Quellen. Die Quellen befassen sich hauptsächlich mit Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen in anderen Orten wie Werder (Havel) und Plötzin. Für Kemberg sind lediglich ältere Bebauungspläne wie der Bergwitz Campingplatz & Wassersportpark 2010, Radis Anger 2010, Bergwitz Strandweg 2011, Radis Anger 2015 und Wohnbebauung am Bergwitzsee 2017 erwähnt.

FAQ

Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?

Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:

  1. Wohnbauflächen
  2. Gemischte Bauflächen
  3. Gewerbliche Bauflächen
  4. Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
  5. Grünflächen
  6. Waldflächen
  7. Landwirtschaftliche Flächen
  8. Verkehrsflächen
  9. Ver- und Entsorgungsanlagen
  10. Flächen für den Gemeinbedarf
  11. Wasserflächen
  12. Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft

Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.