Kenzingen ist eine Kleinstadt im nördlichen Breisgau
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Einwohner
10.614 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
79341
Vorwahl
07644
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Kenzingen
Rathausplatz 1
79341 Kenzingen
2. Ordnungsamt Kenzingen
Rathausplatz 1
79341 Kenzingen
3. Bürgeramt Kenzingen
Rathausplatz 1
79341 Kenzingen
Gemeinde Kenzingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine spezifischen neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Kenzingen in den bereitgestellten Quellen. Die letzten Informationen stammen aus 2021 und betreffen die Planungen für den Bereich Pfannenstiel und Breitenfeld V, einschließlich der Gebietsabgrenzung, Bodenordnung, Bauleitplanung und umweltfreundlicher Versorgung mit Wärme und Energie.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.