Forchheim ist eine Große Kreisstadt im Süden des bayerischen Regierungsbezirks Oberfranken und Sitz der Kreisverwaltung des Landkreises Forchheim. 30 km südlich). Forchheim wird „Eingangstor zur Fränkischen Schweiz“ genannt
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Einwohner
32.433 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91301
Vorwahl
09191
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Serlbach, Siegritzau, Serlbach, Siegritzau
Gemeinde Forchheim – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Forchheim hat die Baugenehmigung für das Philosophenviertel aufgehoben, nachdem der Stadtrat bereits den Bebauungsplan für dieses Projekt aufgehoben hatte. Dies geschehen in einer jüngsten Sitzung des Bauausschusses mit einem Ergebnis von 14 zu 1.
Das Gewerbegebiet „Breite Süd“ in Forchheim erlebt weiterhin Verzögerungen, obwohl seit zehn Jahren an dem Projekt gearbeitet wird. Es gibt noch keine sichtbaren Fortschritte in der Realisierung des Gewerbegebiets.
In Forchheim am Kirchenweg wird eine Bauleitplanung umgesetzt, die die Erweiterung eines Wohngebiets und die Umwidmung von Gewerbegebiet zu Mischbaufläche beinhaltet, um der gestiegenen Nachfrage nach Wohnbauflächen zu begegnen.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.