Forchheim ist eine Große Kreisstadt im Süden des bayerischen Regierungsbezirks Oberfranken und Sitz der Kreisverwaltung des Landkreises Forchheim. Die Stadt liegt an Main-Donau-Kanal und Frankenschnellweg zwischen Bamberg (23 km nördlich) und Nürnberg (ca. 30 km südlich)
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Einwohner
32.433 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91301
Vorwahl
09191
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Serlbach, Siegritzau, Serlbach, Siegritzau
Gemeinde Forchheim – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Forchheim hat die Baugenehmigung für das Philosophenviertel aufgehoben, nachdem der Stadtrat bereits den Bebauungsplan für dieses Projekt aufgehoben hatte. Dies geschehen in einer jüngsten Sitzung des Bauausschusses mit einem Ergebnis von 14 zu 1.
Das Gewerbegebiet „Breite Süd“ in Forchheim erlebt weiterhin Verzögerungen, obwohl seit zehn Jahren an dem Projekt gearbeitet wird. Es gibt noch keine sichtbaren Fortschritte in der Realisierung des Gewerbegebiets.
In Forchheim am Kirchenweg wird eine Bauleitplanung umgesetzt, die die Erweiterung eines Wohngebiets und die Umwidmung von Gewerbegebiet zu Mischbaufläche beinhaltet, um der gestiegenen Nachfrage nach Wohnbauflächen zu begegnen.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.