Die Stadt liegt an Main-Donau-Kanal und Frankenschnellweg zwischen Bamberg (23 km nördlich) und Nürnberg (ca. Forchheim wird „Eingangstor zur Fränkischen Schweiz“ genannt. 30 km südlich)
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Einwohner
32.433 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91301
Vorwahl
09191
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Serlbach, Siegritzau, Serlbach, Siegritzau
Gemeinde Forchheim – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Forchheim hat die Baugenehmigung für das Philosophenviertel aufgehoben, nachdem der Stadtrat bereits den Bebauungsplan für dieses Projekt aufgehoben hatte. Dies geschehen in einer jüngsten Sitzung des Bauausschusses mit einem Ergebnis von 14 zu 1.
Das Gewerbegebiet „Breite Süd“ in Forchheim erlebt weiterhin Verzögerungen, obwohl seit zehn Jahren an dem Projekt gearbeitet wird. Es gibt noch keine sichtbaren Fortschritte in der Realisierung des Gewerbegebiets.
In Forchheim am Kirchenweg wird eine Bauleitplanung umgesetzt, die die Erweiterung eines Wohngebiets und die Umwidmung von Gewerbegebiet zu Mischbaufläche beinhaltet, um der gestiegenen Nachfrage nach Wohnbauflächen zu begegnen.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.