zum ersten ostfränkischen König, nach der endgültigen Fränkischen Reichsteilung. 30 km südlich). zum ersten ostfränkischen König, nach der endgültigen Fränkischen Reichsteilung
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Einwohner
32.433 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91301
Vorwahl
09191
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Serlbach, Siegritzau, Serlbach, Siegritzau
Gemeinde Forchheim – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Forchheim hat die Baugenehmigung für das Philosophenviertel aufgehoben, nachdem der Stadtrat bereits den Bebauungsplan für dieses Projekt aufgehoben hatte. Dies geschehen in einer jüngsten Sitzung des Bauausschusses mit einem Ergebnis von 14 zu 1.
Das Gewerbegebiet „Breite Süd“ in Forchheim erlebt weiterhin Verzögerungen, obwohl seit zehn Jahren an dem Projekt gearbeitet wird. Es gibt noch keine sichtbaren Fortschritte in der Realisierung des Gewerbegebiets.
In Forchheim am Kirchenweg wird eine Bauleitplanung umgesetzt, die die Erweiterung eines Wohngebiets und die Umwidmung von Gewerbegebiet zu Mischbaufläche beinhaltet, um der gestiegenen Nachfrage nach Wohnbauflächen zu begegnen.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.