In Forchheim begann im Jahre 911 die eigenständige deutsche Geschichte, durch die Wahl von Konrad I. Forchheim wird „Eingangstor zur Fränkischen Schweiz“ genannt. Die Stadt liegt an Main-Donau-Kanal und Frankenschnellweg zwischen Bamberg (23 km nördlich) und Nürnberg (ca
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Einwohner
32.433 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91301
Vorwahl
09191
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Serlbach, Siegritzau, Serlbach, Siegritzau
Gemeinde Forchheim – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Forchheim hat die Baugenehmigung für das Philosophenviertel aufgehoben, nachdem der Stadtrat bereits den Bebauungsplan für dieses Projekt aufgehoben hatte. Dies geschehen in einer jüngsten Sitzung des Bauausschusses mit einem Ergebnis von 14 zu 1.
Das Gewerbegebiet „Breite Süd“ in Forchheim erlebt weiterhin Verzögerungen, obwohl seit zehn Jahren an dem Projekt gearbeitet wird. Es gibt noch keine sichtbaren Fortschritte in der Realisierung des Gewerbegebiets.
In Forchheim am Kirchenweg wird eine Bauleitplanung umgesetzt, die die Erweiterung eines Wohngebiets und die Umwidmung von Gewerbegebiet zu Mischbaufläche beinhaltet, um der gestiegenen Nachfrage nach Wohnbauflächen zu begegnen.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.