Kirchhain ist eine Stadt im mittelhessischen Landkreis Marburg-Biedenkopf
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Marburg-Biedenkopf
Einwohner
16.246 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
35274
Vorwahl
06422
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bartenhäusermhle, Straßerhof, Wohratal, Bartenhäusermühle, Straßerhof, Wohratal
Adressen:
1. Stadtverwaltung Kirchhain
Am Markt 1
35274 Kirchhain
2. Bürgerbüro Kirchhain
Am Markt 1
35274 Kirchhain
3. Ordnungsamt Kirchhain
Am Markt 1
35274 Kirchhain
Gemeinde Kirchhain – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Kirchhain wird der Bebauungsplan für das Gewerbegebiet Rußweg II fortentwickelt. Die Stadtverordnetenversammlung hat die Aufstellung des Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen, um der hohen Nachfrage nach gewerblichen Baugrundstücken nachzukommen. Das Gebiet umfasst etwa 26,4 Hektar am östlichen Stadtrand und soll Firmen wie Wagner Solar und Geisler Infra Erweiterungsmöglichkeiten bieten. Der Plan steht im Einklang mit dem Regionalplan Mittelhessen 2010 und soll den Gewerbestandort Kirchhain sichern und neue Arbeitsplätze schaffen.
Zusätzlich gibt es Pläne für den Bau von bis zu 50 neuen Wohnungen auf einem ehemaligen Baustellenareal.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.