Kirchlinteln (plattdeutsch: Karklinteln oder Kerklinteln) ist eine Einheitsgemeinde im Landkreis Verden in Niedersachsen im Osten des Kreisgebietes.
Bundesland
Landkreis
Verden
Einwohner
10.054 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
27308
Vorwahlen
04236, 04230, 04231, 04237, 04238
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Deelsen, Heins, Horst, Kaberloh, Lindhoop, Neuenförde, Neuenkrug, Ramelsen, Schnuckenstall, Specken, Weitzmhlen, Deelsen, Heins, Horst, Kaberloh, Lindhoop, Neuenförde, Neuenkrug, Ramelsen, Schnuckenstall, Specken, Weitzmühlen
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Kirchlinteln
Hauptstraße 1
27308 Kirchlinteln
2. Landkreis Verden
Am Wall 1
27283 Verden (Aller)
3. Bürgeramt Kirchlinteln
Kirchstraße 10
27308 Kirchlinteln
Gemeinde Kirchlinteln – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.