Kirchlinteln (plattdeutsch: Karklinteln oder Kerklinteln) ist eine Einheitsgemeinde im Landkreis Verden in Niedersachsen im Osten des Kreisgebietes.
Bundesland
Landkreis
Verden
Einwohner
10.054 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
27308
Vorwahlen
04236, 04230, 04231, 04237, 04238
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Deelsen, Heins, Horst, Kaberloh, Lindhoop, Neuenförde, Neuenkrug, Ramelsen, Schnuckenstall, Specken, Weitzmhlen, Deelsen, Heins, Horst, Kaberloh, Lindhoop, Neuenförde, Neuenkrug, Ramelsen, Schnuckenstall, Specken, Weitzmühlen
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Kirchlinteln
Hauptstraße 1
27308 Kirchlinteln
2. Landkreis Verden
Am Wall 1
27283 Verden (Aller)
3. Bürgeramt Kirchlinteln
Kirchstraße 10
27308 Kirchlinteln
Gemeinde Kirchlinteln – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.