Kirchseeon ist ein Markt im oberbayerischen Landkreis Ebersberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
10.655 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85614
Vorwahl
08091
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Berghofen, Buch, Diana, Eglharting, Forstseeon, Frmoosen, Ilching, Neukirchen, Osterseeon, Pötting, Riedering, Berghofen, Buch, Diana, Eglharting, Forstseeon, Fürmoosen, Ilching, Neukirchen, Osterseeon, Pötting, Riedering
Adressen:
1. Gemeinde Kirchseeon, Hauptstraße 1, 85614 Kirchseeon
2. Landratsamt Ebersberg, Bahnhofstraße 5, 85560 Ebersberg
3. Amtsgericht Ebersberg, Bahnhofstraße 3, 85560 Ebersberg
Gemeinde Kirchseeon – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Kirchseeon gibt es keine aktuellen Bebauungspläne für die betreffenden Flächen. Im aktuellen Flächennutzungsplan sind in diesem Bereich Gewerbeflächen, Flächen für den Gemeinbedarf und Grünflächen dargestellt. Weitere Prüfungen sind notwendig, um das Potential für Wohnbauflächen zu verifizieren und Gespräche mit der Kommune zu führen, um das vorhandene Baurecht anzupassen und eine Wohnbebauung zu ermöglichen.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.