Pliening bildet die nördlichste Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Ebersberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
5885 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85652
Vorwahlen
08121, 089
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Erlmhle, Gelting, Gerharding, Landsham, Schmalzmaier, Ziegler, Erlmühle, Gelting, Gerharding, Landsham, Schmalzmaier, Ziegler
Adressen:
Gemeinde Pliening
Hauptstraße 4
85552 Pliening
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Wittelsbacherstraße 1
80539 München
Landratsamt Ebersberg
Bürgermeister-Rüf-Straße 11
85560 Ebersberg
Gemeinde Pliening – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat in Pliening hat den Bebauungsplan für das Baugebiet "Pliening Nord-West" genehmigt. Dieses Baugebiet umfasst etwa 5100 Quadratmeter und soll für den Bau von etwa 30 Wohnungen genutzt werden, in die rund 70 neue Bürger einziehen sollen. Die Wohnungen sind vor allem für Menschen mit geringem Einkommen vorgesehen. Trotz einiger Bedenken und Kritik von Anwohnern, die eine Verschlechterung der Lebensqualität und eine "Gettobildung" befürchteten, wurde der Plan mit 19 zu einer Stimme angenommen.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.