Pliening bildet die nördlichste Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Ebersberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
5885 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85652
Vorwahlen
08121, 089
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Erlmhle, Gelting, Gerharding, Landsham, Schmalzmaier, Ziegler, Erlmühle, Gelting, Gerharding, Landsham, Schmalzmaier, Ziegler
Adressen:
Gemeinde Pliening
Hauptstraße 4
85552 Pliening
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Wittelsbacherstraße 1
80539 München
Landratsamt Ebersberg
Bürgermeister-Rüf-Straße 11
85560 Ebersberg
Gemeinde Pliening – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat in Pliening hat den Bebauungsplan für das Baugebiet "Pliening Nord-West" genehmigt. Dieses Baugebiet umfasst etwa 5100 Quadratmeter und soll für den Bau von etwa 30 Wohnungen genutzt werden, in die rund 70 neue Bürger einziehen sollen. Die Wohnungen sind vor allem für Menschen mit geringem Einkommen vorgesehen. Trotz einiger Bedenken und Kritik von Anwohnern, die eine Verschlechterung der Lebensqualität und eine "Gettobildung" befürchteten, wurde der Plan mit 19 zu einer Stimme angenommen.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.