Pliening bildet die nördlichste Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Ebersberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
5885 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85652
Vorwahlen
08121, 089
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Erlmhle, Gelting, Gerharding, Landsham, Schmalzmaier, Ziegler, Erlmühle, Gelting, Gerharding, Landsham, Schmalzmaier, Ziegler
Adressen:
Gemeinde Pliening
Hauptstraße 4
85552 Pliening
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Wittelsbacherstraße 1
80539 München
Landratsamt Ebersberg
Bürgermeister-Rüf-Straße 11
85560 Ebersberg
Gemeinde Pliening – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat in Pliening hat den Bebauungsplan für das Baugebiet "Pliening Nord-West" genehmigt. Dieses Baugebiet umfasst etwa 5100 Quadratmeter und soll für den Bau von etwa 30 Wohnungen genutzt werden, in die rund 70 neue Bürger einziehen sollen. Die Wohnungen sind vor allem für Menschen mit geringem Einkommen vorgesehen. Trotz einiger Bedenken und Kritik von Anwohnern, die eine Verschlechterung der Lebensqualität und eine "Gettobildung" befürchteten, wurde der Plan mit 19 zu einer Stimme angenommen.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.