Pliening bildet die nördlichste Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Ebersberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
5885 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85652
Vorwahlen
08121, 089
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Erlmhle, Gelting, Gerharding, Landsham, Schmalzmaier, Ziegler, Erlmühle, Gelting, Gerharding, Landsham, Schmalzmaier, Ziegler
Adressen:
Gemeinde Pliening
Hauptstraße 4
85552 Pliening
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Wittelsbacherstraße 1
80539 München
Landratsamt Ebersberg
Bürgermeister-Rüf-Straße 11
85560 Ebersberg
Gemeinde Pliening – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat in Pliening hat den Bebauungsplan für das Baugebiet "Pliening Nord-West" genehmigt. Dieses Baugebiet umfasst etwa 5100 Quadratmeter und soll für den Bau von etwa 30 Wohnungen genutzt werden, in die rund 70 neue Bürger einziehen sollen. Die Wohnungen sind vor allem für Menschen mit geringem Einkommen vorgesehen. Trotz einiger Bedenken und Kritik von Anwohnern, die eine Verschlechterung der Lebensqualität und eine "Gettobildung" befürchteten, wurde der Plan mit 19 zu einer Stimme angenommen.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.