Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Kleinheubach

Kleinheubach ist ein Markt im unterfränkischen Landkreis Miltenberg und der Sitz der gleichnamigen Verwaltungsgemeinschaft Kleinheubach.
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Einwohner
3711 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
63924
Vorwahl
09371
Adresse derMarktverwaltung
Friedenstraße 2, 63924 Kleinheubach
Friedenstraße 2, 63924 Kleinheubach 63924 Bayern DE
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Kleinheubach
Am Rathaus 1
63924 Kleinheubach

2. Ordnungsamt Kleinheubach
Am Rathaus 1
63924 Kleinheubach

3. Bürgerbüro Kleinheubach
Am Rathaus 1
63924 Kleinheubach
Gemeinde Kleinheubach – Öffnungszeiten
  • Montag: Geschlossen
  • Dienstag: Geschlossen
  • Mittwoch: Geschlossen
  • Donnerstag: Geschlossen
  • Freitag: Geschlossen
  • Samstag: 00:00 - 00:00
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?

Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:

  1. Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
  2. Mischgebiete
  3. Gewerbegebiete
  4. Industriegebiete
  5. Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)

Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:

  • Bestimmt den Charakter eines Gebiets
  • Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
  • Verhindert störende Nutzungskonflikte
  • Steuert die städtebauliche Entwicklung

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.