Klink ist eine Gemeinde im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte in Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland)
Bundesland
Landkreis
Mecklenburgische Seenplatte
Einwohner
1136 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
17192
Vorwahl
03991
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Klink
Adressen:
1. Stadtverwaltung Klink
Am Markt 1
17192 Klink
2. Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Am Schloß 1
17033 Neubrandenburg
3. Umweltamt Mecklenburgische Seenplatte
Wilhelmstraße 1
17033 Neubrandenburg
Gemeinde Klink – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Klink arbeitet an der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes, die seit dem 20.07.2017 im Gange ist. Diese Änderung zielt auf die Ausweisung neuer Wohnbauflächen im Hauptort Klink ab, da die bestehenden Wohnbauflächen bereits ausgeschöpft sind und eine weitere Verdichtung nicht möglich ist.
Ein wichtiger Aspekt ist die Schaffung von Flächen für die Wohnbauentwicklung, insbesondere für potenzielle Arbeitskräfte der Tourismusindustrie, wie z.B. die straßenseitige Bebauung am Grabenitzer Weg.
Zusätzlich wird der Bebauungsplan Nr. 12 umgesetzt, der die Schaffung einer Gemeinbedarfsfläche für die Feuerwehr, ein Bürgerhaus und Parkplätze vor dem nördlichen Ortseingang von Klink vorsieht. Dieser Standort soll ideal für die Feuerwehr sein, um optimale Einsatzwege zu gewährleisten.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.