Neubrandenburg ist die Kreisstadt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte in Mecklenburg-Vorpommern
Bundesland
Landkreis
Mecklenburgische Seenplatte
Einwohner
63.043 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
17033, 17034, 17036
Vorwahl
0395
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Neubrandenburg, Rathaus, Markt 1, 17033 Neubrandenburg
2. Agentur für Arbeit Neubrandenburg, An den Wiesen 1, 17033 Neubrandenburg
3. Gesundheitsamt Neubrandenburg, E.-C. von Stauffenberg-Str. 12, 17033 Neubrandenburg
Gemeinde Neubrandenburg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Neubrandenburg gibt es mehrere Bauprojekte und Bebauungspläne für 2025. Die Sanierung des ehemaligen Kaufhof-Gebäudes ist geplant, wo im Erdgeschoss ein Supermarkt und Gastronomie einziehen sollen. Die Nutzung der Obergeschosse steht noch nicht fest. Zudem wird der Abriss des Hochhauses in der Waagestraße durchgeführt und bereits ab Jahresende 2024 beginnen die Bauarbeiten am Marktplatz. Die Große Wollweberstraße wird derzeit saniert, die Arbeiten sollen 2026 abgeschlossen sein.
Zusätzlich gibt es Pläne für den Wohnstandort „Steep“ im Süden der Stadt, wo in mehreren Bauabschnitten ein neues Wohngebiet erschlossen werden soll, um Bauland für Eigenheime bereitzustellen und die Abwanderung von Bewohnern zu verhindern.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.