Neubrandenburg ist die Kreisstadt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte in Mecklenburg-Vorpommern
Bundesland
Landkreis
Mecklenburgische Seenplatte
Einwohner
63.043 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
17033, 17034, 17036
Vorwahl
0395
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Neubrandenburg, Rathaus, Markt 1, 17033 Neubrandenburg
2. Agentur für Arbeit Neubrandenburg, An den Wiesen 1, 17033 Neubrandenburg
3. Gesundheitsamt Neubrandenburg, E.-C. von Stauffenberg-Str. 12, 17033 Neubrandenburg
Gemeinde Neubrandenburg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Neubrandenburg gibt es mehrere Bauprojekte und Bebauungspläne für 2025. Die Sanierung des ehemaligen Kaufhof-Gebäudes ist geplant, wo im Erdgeschoss ein Supermarkt und Gastronomie einziehen sollen. Die Nutzung der Obergeschosse steht noch nicht fest. Zudem wird der Abriss des Hochhauses in der Waagestraße durchgeführt und bereits ab Jahresende 2024 beginnen die Bauarbeiten am Marktplatz. Die Große Wollweberstraße wird derzeit saniert, die Arbeiten sollen 2026 abgeschlossen sein.
Zusätzlich gibt es Pläne für den Wohnstandort „Steep“ im Süden der Stadt, wo in mehreren Bauabschnitten ein neues Wohngebiet erschlossen werden soll, um Bauland für Eigenheime bereitzustellen und die Abwanderung von Bewohnern zu verhindern.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.