Die drittgrößte Stadt des deutschen Bundeslandes ist als eines der vier Oberzentren der Hauptort im Südosten mit rund 65.000 Einwohnern und einem etwa 420.000 Einwohner umfassenden Einzugsgebiet
Bundesland
Landkreis
Mecklenburgische Seenplatte
Einwohner
63.043 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
17033, 17034, 17036
Vorwahl
0395
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Neubrandenburg, Rathaus, Markt 1, 17033 Neubrandenburg
2. Agentur für Arbeit Neubrandenburg, An den Wiesen 1, 17033 Neubrandenburg
3. Gesundheitsamt Neubrandenburg, E.-C. von Stauffenberg-Str. 12, 17033 Neubrandenburg
Gemeinde Neubrandenburg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Neubrandenburg gibt es mehrere Bauprojekte und Bebauungspläne für 2025. Die Sanierung des ehemaligen Kaufhof-Gebäudes ist geplant, wo im Erdgeschoss ein Supermarkt und Gastronomie einziehen sollen. Die Nutzung der Obergeschosse steht noch nicht fest. Zudem wird der Abriss des Hochhauses in der Waagestraße durchgeführt und bereits ab Jahresende 2024 beginnen die Bauarbeiten am Marktplatz. Die Große Wollweberstraße wird derzeit saniert, die Arbeiten sollen 2026 abgeschlossen sein.
Zusätzlich gibt es Pläne für den Wohnstandort „Steep“ im Süden der Stadt, wo in mehreren Bauabschnitten ein neues Wohngebiet erschlossen werden soll, um Bauland für Eigenheime bereitzustellen und die Abwanderung von Bewohnern zu verhindern.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.