Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

Wohnungsnummer oder Angaben zur Wohnung oder Eigentümer falls bekannt

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.
Grundbuchauszüge, etc. zu anderen Orten können Sie nach Abschluss dieser Bestellung zum Sonderpreis hinzufügen

Ich bestelle hiermit

Berechtigtes Interesse angeben

Eigentümerdaten

Bestelldetails

Ihre Daten (Besteller)

Falls die Daten digital verfügbar sind, erfolgt die Zusendung per EMail, ansonsten per Post an diese Adresse

Zahlungsart wählen

Die Gesamtkosten betragen: 0,00

Bebauungsplan24 Koserow

Seebad Koserow (niederdeutsch Kausro) ist eine Gemeinde auf der Insel Usedom direkt am Ufer der Ostsee und des Achterwassers
Bundesland
Landkreis
Vorpommern-Greifswald
Einwohner
1718 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
17459
Vorwahl
038375
Adresse der Amtsverwaltung
Markt 1, 17406 Usedom
Markt 1, 17406 Usedom 17459 Mecklenburg-Vorpommern DE
Website
Adressen:
1. Gemeinde Koserow
Hauptstraße 1
17459 Koserow

2. Amtsverwaltung Usedom-Süd
Am Markt 1
17440 Bansin

3. Landkreis Vorpommern-Greifswald
Am Schloß 1
17389 Anklam
Gemeinde Koserow – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00
  • Dienstag: 09:00 - 12:00 14:00 - 17:30
  • Mittwoch: 09:00 - 12:00
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Koserow betreffen die folgenden Entscheidungen und Verfahren:

- Beschluss der Gemeindevertretung Ostseebad Koserow Nr. GVKo 0059/25 vom 03.02.2025 über den Entwurf und die Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Wohngebiet südlich des Triftweges“ in der Fassung von 12-2024.
- Beschluss Nr. GVKo-0037/24 vom 26.11.2024 über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Ferienhausgebiet Am Kiefernhain – B 111“ der Gemeinde Koserow.
- Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 20 „Wochenendhausgebiet Am Kiefernhain – B 111“ und der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes durch Beschlüsse Nr. GVKo-0035/24 und GVKo-0036/24 vom 26.11.2024.
- Erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs der 14. Änderung FNP und des Bebauungsplanes Nr. 22 „Einzelhandel und Wohnen am Kölpinseer Weg“ im Juli 2024.

FAQ

Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?

Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:

  • Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
  • Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
  • Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
  • "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
  • Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
  • Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene

Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.