Preetz ist eine Kleinstadt südöstlich von Kiel im Kreis Plön in Schleswig-Holstein
Bundesland
Kreis
Einwohner
16.005 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24211
Vorwahl
04342
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bredeneek, Christiansruhe, Dammdorf, Dsternbrook, Dsternbusch, Falkendorf, Gläserkoppel, Hanskamp, Hellerkate, Hörnsee, Hoheneichen, Kluth, Kronsredder, Langensall, Lassabek, Lehmrade, Prieskamp, RastorferBahnhof, Rastorferklinten, Redderkrug, Rethwisch, Rosenfeld, Scharstorf, Schwienkuhl, Spolsau, Stubbenstedt, Tiefental, Timmerhorst, Uhlenhorst, Wakendorf, Weinberg, Wildenhorst, Wildkoppel, Bredeneek, Christiansruhe, Dammdorf, Düsternbrook, Düsternbusch, Falkendorf, Gläserkoppel
Adressen:
1. Stadt Preetz, Markt 1, 24211 Preetz
2. Kreis Plön, Am Alten Markt 1, 24214 Plön
3. Finanzamt Plön, Am Schloß 1, 24214 Plön
Gemeinde Preetz – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
- Die Stadt Preetz hat den Bebauungsplan Nr. 101 verabschiedet, der den Bereich "Hinter dem Kirchhof, Bergweg, Am Wasserturm" von einer Gewerbefläche in ein Wohngebiet mit etwa 180 Wohneinheiten umwandelt. Dieses Gebiet liegt innerstädtisch, nahe dem Bahnhof und der Innenstadt.
- Im Bereich der Moorkoppel am Rethwischer Weg wird ein neuer Bebauungsplan Nr. 102 umgesetzt, der neue Wohngrundstücke, einschließlich Einfamilienhäuser, Reihenhäuser und Geschosswohnungsbau, vorsieht. Dieses Gebiet bleibt teilweise als Ausgleichsfläche erhalten.
- Ein weiteres Baugebiet entsteht am Ortsausgang Richtung Schönhorst/Preetz mit einer Gesamtfläche von 12,5 ha, inklusive naturnah gestalteter Ausgleichsflächen. Hier sind bis zu 400 Wohneinheiten geplant, sowie ein siebenzugiger Kindergarten.
- Die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 soll die städtebauliche Nachverdichtung des Innenstadtbereichs zwischen Wakendorfer Straße und Moritz-Schreber-Straße ermöglichen und eine zentrumsnahen Mischstruktur sichern.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.