Kremmen ist eine kreisangehörige Stadt im Landkreis Oberhavel in Brandenburg
Bundesland
Landkreis
Oberhavel
Einwohner
7710 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
16766
Vorwahl
033055
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Kremmen
Am Markt 1
16766 Kremmen
2. Landkreis Oberhavel
Breite Straße 39
16515 Oranienburg
3. Agentur für Arbeit Oranienburg
Friedrich-Engels-Straße 36
16515 Oranienburg
Gemeinde Kremmen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Firma Bonava hat das Bauprojekt in den Rhingärten in Kremmen abgesagt, so dass dort vorerst keine Häuser entstehen. Zudem gibt es verschiedene aktuelle Bebauungspläne in Kremmen, wie den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nummer 7/1 für das Gewerbegebiet Orion Lagerhalle, den Bebauungsplan Nummer 49 für den Solarpark Kremmen und den Bebauungsplan Nummer 65 für die Feuerwehr und Parkfläche am Schlossdamm. Bauherren in Kremmen müssen zudem extra für die Entwicklung der Infrastruktur zahlen.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.