Birkenwerder ist eine Gemeinde im Landkreis Oberhavel im Land Brandenburg.
Bundesland
Landkreis
Oberhavel
Einwohner
8116 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
16547
Vorwahl
03303
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Birkenwerder – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Birkenwerder sorgen zwei neue Mehrfamilienhäuser in der Havelaue für Unmut bei den Anwohnern, da sie das Ortsbild verändern könnten. Die Gemeindevertreter haben sich intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt. Es gibt Diskussionen über eine mögliche Änderung des bestehenden Bebauungsplans 37.2, der einen aufgelockerten Siedlungscharakter vorsieht.
Ein Investor plant eine drastische Erhöhung von Wohneinheiten, was zu einer Verdichtung des Wohngebiets und Belastungen für die Kommune und Infrastruktur führen könnte, einschließlich fehlender Kita- und Schulplätze sowie erhöhtem Verkehr.
Es gibt eine Petition, die den Erhalt des ursprünglichen Bebauungsplans 37.2 und gegen eine weitere Verdichtung des Wohngebiets eintritt.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.