Birkenwerder ist eine Gemeinde im Landkreis Oberhavel im Land Brandenburg.
Bundesland
Landkreis
Oberhavel
Einwohner
8116 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
16547
Vorwahl
03303
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Birkenwerder – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Birkenwerder sorgen zwei neue Mehrfamilienhäuser in der Havelaue für Unmut bei den Anwohnern, da sie das Ortsbild verändern könnten. Die Gemeindevertreter haben sich intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt. Es gibt Diskussionen über eine mögliche Änderung des bestehenden Bebauungsplans 37.2, der einen aufgelockerten Siedlungscharakter vorsieht.
Ein Investor plant eine drastische Erhöhung von Wohneinheiten, was zu einer Verdichtung des Wohngebiets und Belastungen für die Kommune und Infrastruktur führen könnte, einschließlich fehlender Kita- und Schulplätze sowie erhöhtem Verkehr.
Es gibt eine Petition, die den Erhalt des ursprünglichen Bebauungsplans 37.2 und gegen eine weitere Verdichtung des Wohngebiets eintritt.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.