Kronshagen ist eine Gemeinde im Kreis Rendsburg-Eckernförde in Schleswig-Holstein am westlichen Stadtrand von Kiel, etwa sechs Kilometer vom Stadtzentrum entfernt.
Bundesland
Kreis
Rendsburg-Eckernförde
Einwohner
11.921 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24119
Vorwahl
0431
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Eichkoppel, Heidenberg, Kopperpahl, Eichkoppel, Heidenberg, Kopperpahl
Adressen:
1. Gemeinde Kronshagen, Am Markt 1, 24119 Kronshagen
2. Einwohnermeldeamt Kronshagen, Am Markt 1, 24119 Kronshagen
3. Ordnungsamt Kronshagen, Am Markt 1, 24119 Kronshagen
Gemeinde Kronshagen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Derzeit gibt es keine laufenden Bauleitplanverfahren in der Gemeinde Kronshagen. Es ist jedoch geplant, ein neues Gebäude für Gesundheit und Wohnen an der Kopperpahler Allee zu errichten, das bis zu fünf Vollgeschosse umfasst und 19 neue Wohnungen enthält, aber dies ist keine Bauleitplanung im engeren Sinne.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.