Kronshagen ist eine Gemeinde im Kreis Rendsburg-Eckernförde in Schleswig-Holstein am westlichen Stadtrand von Kiel, etwa sechs Kilometer vom Stadtzentrum entfernt.
Bundesland
Kreis
Rendsburg-Eckernförde
Einwohner
11.921 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24119
Vorwahl
0431
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Eichkoppel, Heidenberg, Kopperpahl, Eichkoppel, Heidenberg, Kopperpahl
Adressen:
1. Gemeinde Kronshagen, Am Markt 1, 24119 Kronshagen
2. Einwohnermeldeamt Kronshagen, Am Markt 1, 24119 Kronshagen
3. Ordnungsamt Kronshagen, Am Markt 1, 24119 Kronshagen
Gemeinde Kronshagen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Derzeit gibt es keine laufenden Bauleitplanverfahren in der Gemeinde Kronshagen. Es ist jedoch geplant, ein neues Gebäude für Gesundheit und Wohnen an der Kopperpahler Allee zu errichten, das bis zu fünf Vollgeschosse umfasst und 19 neue Wohnungen enthält, aber dies ist keine Bauleitplanung im engeren Sinne.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.