Kronshagen ist eine Gemeinde im Kreis Rendsburg-Eckernförde in Schleswig-Holstein am westlichen Stadtrand von Kiel, etwa sechs Kilometer vom Stadtzentrum entfernt.
Bundesland
Kreis
Rendsburg-Eckernförde
Einwohner
11.921 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24119
Vorwahl
0431
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Eichkoppel, Heidenberg, Kopperpahl, Eichkoppel, Heidenberg, Kopperpahl
Adressen:
1. Gemeinde Kronshagen, Am Markt 1, 24119 Kronshagen
2. Einwohnermeldeamt Kronshagen, Am Markt 1, 24119 Kronshagen
3. Ordnungsamt Kronshagen, Am Markt 1, 24119 Kronshagen
Gemeinde Kronshagen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Derzeit gibt es keine laufenden Bauleitplanverfahren in der Gemeinde Kronshagen. Es ist jedoch geplant, ein neues Gebäude für Gesundheit und Wohnen an der Kopperpahler Allee zu errichten, das bis zu fünf Vollgeschosse umfasst und 19 neue Wohnungen enthält, aber dies ist keine Bauleitplanung im engeren Sinne.
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.