Kämpfelbach ist eine Gemeinde im Enzkreis in Baden-Württemberg etwa sieben Kilometer von der Stadt Pforzheim entfernt
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Enzkreis
Einwohner
6356 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
75236
Vorwahlen
07231 (Ersingen), 07232 (Bilfingen)
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Kämpfelbach
Hauptstraße 1
75236 Kämpfelbach
2. Ordnungsamt Kämpfelbach
Hauptstraße 1
75236 Kämpfelbach
3. Bürgeramt Kämpfelbach
Hauptstraße 1
75236 Kämpfelbach
Gemeinde Kämpfelbach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine spezifischen Nachrichten oder Informationen zum Bebauungsplan in Kämpfelbach in den bereitgestellten Quellen. Die Quellen behandeln Bebauungspläne in anderen Gemeinden wie Neuhausen im Enzkreis, Eggenstein-Leopoldshafen, Malsch und anderen.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.