Remchingen ist eine Gemeinde im Enzkreis in Baden-Württemberg an der Grenze zwischen Kraichgau und Nordschwarzwald.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Enzkreis
Einwohner
11.881 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
75196
Vorwahl
07232
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Remchingen, Hauptstraße 1, 75196 Remchingen
2. Rathaus Remchingen, Hauptstraße 1, 75196 Remchingen
3. Ordnungsamt Remchingen, Hauptstraße 1, 75196 Remchingen
Gemeinde Remchingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine spezifischen neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Remchingen in den bereitgestellten Quellen. Die Quellen befassen sich hauptsächlich mit der Gemeinde Pfinztal und anderen Orten, ohne aktuelle Informationen über Bebauungspläne in Remchingen zu enthalten.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.