Remchingen ist eine Gemeinde im Enzkreis in Baden-Württemberg an der Grenze zwischen Kraichgau und Nordschwarzwald.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Enzkreis
Einwohner
11.881 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
75196
Vorwahl
07232
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Remchingen, Hauptstraße 1, 75196 Remchingen
2. Rathaus Remchingen, Hauptstraße 1, 75196 Remchingen
3. Ordnungsamt Remchingen, Hauptstraße 1, 75196 Remchingen
Gemeinde Remchingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine spezifischen neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Remchingen in den bereitgestellten Quellen. Die Quellen befassen sich hauptsächlich mit der Gemeinde Pfinztal und anderen Orten, ohne aktuelle Informationen über Bebauungspläne in Remchingen zu enthalten.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.