Kürten ist eine Gemeinde des Rheinisch-Bergischen Kreises im Land Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Rheinisch-Bergischer Kreis
Einwohner
19.832 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
51515
Vorwahlen
02268, 02207
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Ahlenbachermühle, Bilstein, Bornen, Breibach, Broch, Burgheim, Busch, Dahl, Delling, Dhünnberg, Dicke, Dörnchen, Dörpe, Eichhof, Forsten, Frösseln, Furth, Häcken, Häcksbilstein, Häuschen, Hausgrund, Hembach, Hommermühle, Hülsensteeg, Hungenbach, Hutsherweg, Johannesberg, Junkermühle, Kohlgrube, Meiersberg, Mittelenkeln, Mittellaudenberg, Nassenstein, Neulaudenberg, Oberduhr, Oberlaudenberg, Oberselbach, Offermannsberg, Olpe, Olpermühle
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Kürten
Hauptstraße 17
51515 Kürten
2. Bürgeramt Kürten
Hauptstraße 17
51515 Kürten
3. Ordnungsamt Kürten
Hauptstraße 17
51515 Kürten
Gemeinde Kürten – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Bebauungsplan für 24 Einfamilienhäuser zwischen Kürten-Ort und Busch an der Bergstraße ist rechtskräftig, mit Grundstücksgrößen zwischen 400 und 1.000 Quadratmetern. Die Erschließung soll im Frühjahr 2026 beginnen, und Interessenten mit Bezug zur Gemeinde Kürten werden bevorzugt.
- In Dürscheid-Kirchberg soll ein kleineres Projekt mit drei Baugrundstücken umgesetzt werden, die etwa 1.300 Quadratmeter groß sind und für Zweigeschossigkeit oder Doppelhäuser geeignet sind.
- Es gibt Kontroversen um einen Bebauungsplan für Mehrfamilienhäuser an der Bergstraße und Am Wiedenhof, mit Kritik von Anwohnern und der Gemeindeverwaltung. Die Gemeinde möchte einen Bebauungsplan aufstellen, um Einfluss auf das Projekt zu haben, während die Bauherren bereits einen Bauantrag beim Kreis gestellt haben.
- Die Gemeinde Kürten plant zudem die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans 107 für Wohnbebauung in Form von Ein- und Zweifamilienhäusern entlang der Straße „Kirchberg“ in Dürscheid.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.