Landsberied ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Fürstenfeldbruck und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Mammendorf.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
1637 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
82290
Vorwahl
08141
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Babenried, Hirschthrl, Babenried, Hirschthürl
Adressen:
1. Gemeinde Landsberied, Hauptstraße 1, 82299 Landsberied
2. Landratsamt Fürstenfeldbruck, Am Schloßpark 1, 82256 Fürstenfeldbruck
3. Bürgeramt Landsberied, Hauptstraße 1, 82299 Landsberied
Gemeinde Landsberied – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:30
13:30 - 17:00
- Dienstag: 08:00 - 12:30
13:30 - 17:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:30
13:30 - 17:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:30
13:30 - 19:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
13:00 - 16:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat hat am 08.10.2024 nach öffentlicher Auslegung final und positiv über den Antrag auf Änderung des Bebauungsplans entschieden, der Plan ist damit mit Stichtag 01.11.2024 in der Satzung fixiert. Dies betrifft jedoch den TCE in Eichenau und nicht spezifisch Landsberied.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.