Sie ist Sitz der Regierung von Niederbayern und des gleichnamigen Bezirks Niederbayern, sowie Verwaltungssitz des Landkreises Landshut. Im bayernweiten Vergleich der Einwohnerzahlen liegt sie auf Rang 11 nach Bayreuth (Stand: 31. Dezember 2017)
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Einwohner
73.150 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
84028–84036
Vorwahl
0871
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Aich, Aign, Albing, Allmannsdorf, Almenhof, Altenbach, AmKlosterholz, Attenkofen, Aubach, Auloh, Bartreith, Berggrub, Berndorf, Binsham, Brenneisen, Dax, Dettenkofen, Duniwang, EckadStraß, Ehrnstorf, Eierkam, Englberg, Eugenbach, Feichten, Frauenberg, Gammel, Ganslberg, Glöcklberg, Gräben, Grammelkam, Grandsberg, Gretlmhle, Grillberg, Gstaudach, Haag, Hachelstuhl, Hader, Hagrain, Hart, Hascherkeller
Adressen:
1. Stadt Landshut, Altstadt 315, 84028 Landshut
2. Landratsamt Landshut, Heiliggeiststraße 1, 84028 Landshut
3. Finanzamt Landshut, Gabelsbergerstraße 22, 84028 Landshut
Gemeinde Landshut – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Ein städtebaulicher Wettbewerb „Zwischen Lurzenhof und Auloh“ fand am 14. Oktober 2024 statt, um ein neues Wohnquartier zu entwickeln.
- Die Baugebietsentwicklung Am Steinlech wurde in einer digitalen Bürgerinformation am 22. Juni vorgestellt, mit Schwerpunkt auf der Rahmenplanung im Bereich Steinlech.
- Der städtebauliche Entwurf „Obere Liebenau“ wurde in einer digitalen Bürgerinformation am 5. Juli 2021 präsentiert.
- Die Bebauungsplanänderung „Am Weiherbach“ (Hitachi-Gelände) wurde in einer Bürgerinformation am 9. Dezember 2022 behandelt.
- Der Bausenat beschloss am 8. November 2024 den städtebaulichen Rahmenplan „Äußere Münchener Straße“.
- Das Baugebiet "Hammerbachwiesn" nähe Obere Liebenau und das Baugebiet "Nördlich Tulpenstraße" sind derzeit in der Planungsphase.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.