Im bayernweiten Vergleich der Einwohnerzahlen liegt sie auf Rang 11 nach Bayreuth (Stand: 31. Dezember 2017). Sie ist Sitz der Regierung von Niederbayern und des gleichnamigen Bezirks Niederbayern, sowie Verwaltungssitz des Landkreises Landshut
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Einwohner
73.150 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
84028–84036
Vorwahl
0871
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Aich, Aign, Albing, Allmannsdorf, Almenhof, Altenbach, AmKlosterholz, Attenkofen, Aubach, Auloh, Bartreith, Berggrub, Berndorf, Binsham, Brenneisen, Dax, Dettenkofen, Duniwang, EckadStraß, Ehrnstorf, Eierkam, Englberg, Eugenbach, Feichten, Frauenberg, Gammel, Ganslberg, Glöcklberg, Gräben, Grammelkam, Grandsberg, Gretlmhle, Grillberg, Gstaudach, Haag, Hachelstuhl, Hader, Hagrain, Hart, Hascherkeller
Adressen:
1. Stadt Landshut, Altstadt 315, 84028 Landshut
2. Landratsamt Landshut, Heiliggeiststraße 1, 84028 Landshut
3. Finanzamt Landshut, Gabelsbergerstraße 22, 84028 Landshut
Gemeinde Landshut – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Ein städtebaulicher Wettbewerb „Zwischen Lurzenhof und Auloh“ fand am 14. Oktober 2024 statt, um ein neues Wohnquartier zu entwickeln.
- Die Baugebietsentwicklung Am Steinlech wurde in einer digitalen Bürgerinformation am 22. Juni vorgestellt, mit Schwerpunkt auf der Rahmenplanung im Bereich Steinlech.
- Der städtebauliche Entwurf „Obere Liebenau“ wurde in einer digitalen Bürgerinformation am 5. Juli 2021 präsentiert.
- Die Bebauungsplanänderung „Am Weiherbach“ (Hitachi-Gelände) wurde in einer Bürgerinformation am 9. Dezember 2022 behandelt.
- Der Bausenat beschloss am 8. November 2024 den städtebaulichen Rahmenplan „Äußere Münchener Straße“.
- Das Baugebiet "Hammerbachwiesn" nähe Obere Liebenau und das Baugebiet "Nördlich Tulpenstraße" sind derzeit in der Planungsphase.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.