Neufraunhofen ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Landshut und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Velden.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
1135 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84181
Vorwahl
08742
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Aich, Aign, Altweg, Angersöd, Asbach, Bachreit, Bichl, Breitenaich, Breitenwies, Buchöd, Dombach, Eck, Engelsberg, Gammelsreut, Georgenzell, Haberthal, Hanszell, Heinhub, Hinterskirchen, Hof, Hohenwart, Hub, Hungerham, Kaltenberg, Kasthal, Kleeberg, Kletzenöd, Kobl, Koralden, Kronberg, Krottenthal, Krglau, Längmhl, Maierbach, Maierhof, Maierthal, Mhlhof, Niederbayerbach, Oberegglhof, Oberschneitberg
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Neufraunhofen, Hauptstraße 1, 84178 Neufraunhofen
2. Finanzamt Landshut, Klosterstraße 1, 84034 Landshut
3. Landratsamt Landshut, Heiliggeiststraße 1, 84034 Landshut
Gemeinde Neufraunhofen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.