Neufraunhofen ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Landshut und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Velden.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
1135 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84181
Vorwahl
08742
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Aich, Aign, Altweg, Angersöd, Asbach, Bachreit, Bichl, Breitenaich, Breitenwies, Buchöd, Dombach, Eck, Engelsberg, Gammelsreut, Georgenzell, Haberthal, Hanszell, Heinhub, Hinterskirchen, Hof, Hohenwart, Hub, Hungerham, Kaltenberg, Kasthal, Kleeberg, Kletzenöd, Kobl, Koralden, Kronberg, Krottenthal, Krglau, Längmhl, Maierbach, Maierhof, Maierthal, Mhlhof, Niederbayerbach, Oberegglhof, Oberschneitberg
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Neufraunhofen, Hauptstraße 1, 84178 Neufraunhofen
2. Finanzamt Landshut, Klosterstraße 1, 84034 Landshut
3. Landratsamt Landshut, Heiliggeiststraße 1, 84034 Landshut
Gemeinde Neufraunhofen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.