Neufraunhofen ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Landshut und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Velden.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
1135 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84181
Vorwahl
08742
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Aich, Aign, Altweg, Angersöd, Asbach, Bachreit, Bichl, Breitenaich, Breitenwies, Buchöd, Dombach, Eck, Engelsberg, Gammelsreut, Georgenzell, Haberthal, Hanszell, Heinhub, Hinterskirchen, Hof, Hohenwart, Hub, Hungerham, Kaltenberg, Kasthal, Kleeberg, Kletzenöd, Kobl, Koralden, Kronberg, Krottenthal, Krglau, Längmhl, Maierbach, Maierhof, Maierthal, Mhlhof, Niederbayerbach, Oberegglhof, Oberschneitberg
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Neufraunhofen, Hauptstraße 1, 84178 Neufraunhofen
2. Finanzamt Landshut, Klosterstraße 1, 84034 Landshut
3. Landratsamt Landshut, Heiliggeiststraße 1, 84034 Landshut
Gemeinde Neufraunhofen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.