Neufraunhofen ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Landshut und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Velden.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
1135 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84181
Vorwahl
08742
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Aich, Aign, Altweg, Angersöd, Asbach, Bachreit, Bichl, Breitenaich, Breitenwies, Buchöd, Dombach, Eck, Engelsberg, Gammelsreut, Georgenzell, Haberthal, Hanszell, Heinhub, Hinterskirchen, Hof, Hohenwart, Hub, Hungerham, Kaltenberg, Kasthal, Kleeberg, Kletzenöd, Kobl, Koralden, Kronberg, Krottenthal, Krglau, Längmhl, Maierbach, Maierhof, Maierthal, Mhlhof, Niederbayerbach, Oberegglhof, Oberschneitberg
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Neufraunhofen, Hauptstraße 1, 84178 Neufraunhofen
2. Finanzamt Landshut, Klosterstraße 1, 84034 Landshut
3. Landratsamt Landshut, Heiliggeiststraße 1, 84034 Landshut
Gemeinde Neufraunhofen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.