Ergolding ist ein Markt im niederbayerischen Landkreis Landshut.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
12.957 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84030
Vorwahl
0871
Adresse derMarktverwaltung
Website
Gemeinde Ergolding – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Marktgemeinderat Ergolding hat in der Sitzung am 02.05.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Schmidtfeld II“ mit integriertem Grünordnungsplan beschlossen und in der Sitzung am 10.10.2024 den Bebauungsplan-Vorentwurf genehmigt.
Ein Spatenstich für das neue Baugebiet Schmidtfeld zwischen Bahnhof- und Werkstraße ist geplant, mit der Ausschreibung der gemeindlichen Baugrundstücke frühestens Mitte 2026.
Der Marktgemeinderat hat am 02.05.2024 die Änderung des Bebauungsplanes „Lindenstraße (Unteres Dorf)“ mit Deckblatt Nr. 35 für die Grundstücke Fl.Nrn. 34/15, 34/16 und 34/17 der Gemarkung Ergolding beschlossen.
Eine Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses für den Bebauungsplan „An der Flutmulde“ für die Grundstücke Fl.Nrn. 3634, 3634/11 und 3638/5 der Gemarkung Ergolding wurde gemacht.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.