Ergolding ist ein Markt im niederbayerischen Landkreis Landshut.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
12.957 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84030
Vorwahl
0871
Adresse derMarktverwaltung
Website
Gemeinde Ergolding – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Marktgemeinderat Ergolding hat in der Sitzung am 02.05.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Schmidtfeld II“ mit integriertem Grünordnungsplan beschlossen und in der Sitzung am 10.10.2024 den Bebauungsplan-Vorentwurf genehmigt.
Ein Spatenstich für das neue Baugebiet Schmidtfeld zwischen Bahnhof- und Werkstraße ist geplant, mit der Ausschreibung der gemeindlichen Baugrundstücke frühestens Mitte 2026.
Der Marktgemeinderat hat am 02.05.2024 die Änderung des Bebauungsplanes „Lindenstraße (Unteres Dorf)“ mit Deckblatt Nr. 35 für die Grundstücke Fl.Nrn. 34/15, 34/16 und 34/17 der Gemarkung Ergolding beschlossen.
Eine Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses für den Bebauungsplan „An der Flutmulde“ für die Grundstücke Fl.Nrn. 3634, 3634/11 und 3638/5 der Gemarkung Ergolding wurde gemacht.
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung