Langdorf ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Regen und ein staatlich anerkannter Erholungsort.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Regen
Einwohner
1824 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94264
Vorwahlen
09921, 09922
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Brandten, Froschau, Froschaumhle, Jägerhaus, Katzenbach, Klafferhof, Klaffermhle, Kohlnberg, Langdorf, Nebelberg, Schöneck, Schwarzach, Waldmann, Brandten, Froschau, Froschaumühle, Jägerhaus, Katzenbach, Klafferhof, Klaffermühle, Kohlnberg, Nebelberg, Schöneck, Schwarzach, Waldmann
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Langdorf
Hauptstraße 1
94559 Langdorf
2. Landratsamt Regen
Bahnhofstraße 2
94209 Regen
3. Finanzamt Deggendorf
Landstraße 3
94469 Deggendorf
Gemeinde Langdorf – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.