Freyung ist die Kreisstadt des Landkreises Freyung-Grafenau im Regierungsbezirk Niederbayern
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Freyung-Grafenau
Einwohner
7167 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94078
Vorwahlen
08551, 08558
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Ahornöd, Bannholz, Freyung, Geyersberg, Grillaberg, Kaining, Leitenmhle, Linden, Oberndorf, Ort, Perlesöd, Pittersberg, Promau, Saußmhle, Schönbrunn, Solla, Speltenbach, Winkelbrunn, Ahornöd, Bannholz, Geyersberg, Grillaberg, Kaining, Leitenmühle, Linden, Oberndorf, Ort, Perlesöd, Pittersberg, Promau, Saußmühle, Schönbrunn, Solla, Speltenbach, Winkelbrunn
Gemeinde Freyung – Öffnungszeiten
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Die Stadt Freyung plant zwei neue Gewerbegebiete direkt an der B12 bei Freyung-Ort, mit einer Gesamtfläche von vier Hektar. Es sollen keine Lebensmittelgeschäfte und keine Geschäfte entstehen, die schon in der Innenstadt vertreten sind. Derzeit werden Gutachten erstellt, bevor über den Bebauungsplan im Stadtrat entschieden wird.
Ein großes Bauprojekt für Wohnungen im Rosenweg auf dem Zeides-Areal hat die nächste Hürde genommen, nachdem der Bebauungsplan behandelt wurde, trotz Kritik, dass das Projekt sich nicht gut in die kleinteilige Wohngegend einfüge.
Zudem entsteht im Ortsteil Linden ein PV-Park, aber dies betrifft nicht direkt den Bebauungsplan für Gewerbe- oder Wohngebiete.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung