Freyung ist die Kreisstadt des Landkreises Freyung-Grafenau im Regierungsbezirk Niederbayern
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Freyung-Grafenau
Einwohner
7167 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94078
Vorwahlen
08551, 08558
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Ahornöd, Bannholz, Freyung, Geyersberg, Grillaberg, Kaining, Leitenmhle, Linden, Oberndorf, Ort, Perlesöd, Pittersberg, Promau, Saußmhle, Schönbrunn, Solla, Speltenbach, Winkelbrunn, Ahornöd, Bannholz, Geyersberg, Grillaberg, Kaining, Leitenmühle, Linden, Oberndorf, Ort, Perlesöd, Pittersberg, Promau, Saußmühle, Schönbrunn, Solla, Speltenbach, Winkelbrunn
Gemeinde Freyung – Öffnungszeiten
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Die Stadt Freyung plant zwei neue Gewerbegebiete direkt an der B12 bei Freyung-Ort, mit einer Gesamtfläche von vier Hektar. Es sollen keine Lebensmittelgeschäfte und keine Geschäfte entstehen, die schon in der Innenstadt vertreten sind. Derzeit werden Gutachten erstellt, bevor über den Bebauungsplan im Stadtrat entschieden wird.
Ein großes Bauprojekt für Wohnungen im Rosenweg auf dem Zeides-Areal hat die nächste Hürde genommen, nachdem der Bebauungsplan behandelt wurde, trotz Kritik, dass das Projekt sich nicht gut in die kleinteilige Wohngegend einfüge.
Zudem entsteht im Ortsteil Linden ein PV-Park, aber dies betrifft nicht direkt den Bebauungsplan für Gewerbe- oder Wohngebiete.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.