Langenau ist eine Stadt im baden-württembergischen Alb-Donau-Kreis in Deutschland.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Alb-Donau-Kreis
Einwohner
15.501 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
89129
Vorwahlen
07345, 07348
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Jungviehweide, Riedhöfe, Schammensägmhle, Sixenmhle, Jungviehweide, Riedhöfe, Schammensägmühle, Sixenmühle
Adressen:
1. Stadt Langenau, Hauptstraße 1, 89129 Langenau
2. Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Schillerstraße 30, 89129 Langenau
3. Finanzamt Ulm, Wiblinger Str. 10, 89073 Ulm
Gemeinde Langenau – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Im Baugebiet „Breiter Weg III – Beim Sankt Jakobsweg“ wurde im Juli und August 2023 der 1. Bauabschnitt vermarktet, und die Bewerbungsphase für Mehrfamilienhausbauplätze läuft bis zum 16. September 2024 für Investoren und bis zum 31. Januar 2025 für Baugruppen.
- Im Baugebiet „Rücken“ in Albeck läuft die Bewerbungsphase für einen Mehrfamilienhausbauplatz vom 4. November 2024 bis 10. Januar 2025.
- Es wurden verschiedene Bebauungspläne in den Ortsteilen Albeck aufgestellt oder geändert, wie der Bebauungsplan „Rücken-Süd“, „Siegelesweg“, „Krähenäcker Teil I und II“ und „Sportanlagen in Albeck“.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.