Langenau ist eine Stadt im baden-württembergischen Alb-Donau-Kreis in Deutschland.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Alb-Donau-Kreis
Einwohner
15.501 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
89129
Vorwahlen
07345, 07348
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Jungviehweide, Riedhöfe, Schammensägmhle, Sixenmhle, Jungviehweide, Riedhöfe, Schammensägmühle, Sixenmühle
Adressen:
1. Stadt Langenau, Hauptstraße 1, 89129 Langenau
2. Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Schillerstraße 30, 89129 Langenau
3. Finanzamt Ulm, Wiblinger Str. 10, 89073 Ulm
Gemeinde Langenau – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Im Baugebiet „Breiter Weg III – Beim Sankt Jakobsweg“ wurde im Juli und August 2023 der 1. Bauabschnitt vermarktet, und die Bewerbungsphase für Mehrfamilienhausbauplätze läuft bis zum 16. September 2024 für Investoren und bis zum 31. Januar 2025 für Baugruppen.
- Im Baugebiet „Rücken“ in Albeck läuft die Bewerbungsphase für einen Mehrfamilienhausbauplatz vom 4. November 2024 bis 10. Januar 2025.
- Es wurden verschiedene Bebauungspläne in den Ortsteilen Albeck aufgestellt oder geändert, wie der Bebauungsplan „Rücken-Süd“, „Siegelesweg“, „Krähenäcker Teil I und II“ und „Sportanlagen in Albeck“.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.