Langenselbold ist eine Stadt im Main-Kinzig-Kreis mit 14.022 Einwohnern (Stand: März 2017) und liegt im Osten von Hessen im Kinzigtal zwischen Gelnhausen und Hanau.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Main-Kinzig-Kreis
Einwohner
14.421 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
63505
Vorwahl
06184
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bruderdiebacherhof, Bruderdiebacherhof
Adressen:
1. Stadt Langenselbold
Hauptstraße 1
63505 Langenselbold
2. Bürgeramt Langenselbold
Hauptstraße 1
63505 Langenselbold
3. Ordnungsamt Langenselbold
Hauptstraße 1
63505 Langenselbold
Gemeinde Langenselbold – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Langenselbold hat den Regionalplan Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010 für den Stadtteil Hinserdorf, Gebiet "Im Niedertal IV und V", geändert. Der nördliche Teil der geplanten Wohnbauflächen wurde verlagert, um Konflikte mit zwei Aussiedlerhöfen zu vermeiden. Der Bereich "Im Niedertal V" soll auf der östlichen Seite der L 3009 als Wohnbaufläche entstehen, während der entsprechende Teil von "Im Niedertal IV" als landwirtschaftliche Fläche erhalten bleibt. Die Änderung wurde abschließend beschlossen und der Genehmigungsbehörde vorgelegt.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.