Sie liegt am Nordrand des Hürtgenwaldes südlich der Bundesautobahn 4 zwischen den Städten Düren im Osten und Eschweiler im Westen
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
14.050 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
52379
Vorwahlen
02423, 02409
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
BurgFrenz, HausMerberich, Kammerbusch, Pochmhle, Rothammer, Sttgerhof, Sttgerloch, BurgFrenz, HausMerberich, Kammerbusch, Pochmühle, Rothammer, Stütgerhof, Stütgerloch
Adressen:
1. Gemeinde Langerwehe
Hauptstraße 1
52379 Langerwehe
2. Bürgeramt Langerwehe
Hauptstraße 1
52379 Langerwehe
3. Finanzamt Düren
Wilhelmstraße 1
52349 Düren
Gemeinde Langerwehe – Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 - 16:00
- Dienstag: 07:30 - 16:00
- Mittwoch: 07:30 - 16:00
- Donnerstag: 07:30 - 15:30
- Freitag: 07:30 - 15:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Langerwehe plant die Entwicklung eines neuen Wohngebietes am nördlichen Ortsrand des Kernortes, basierend auf dem Flächennutzungsplan von 2015-2019. Das geplante Wohngebiet umfasst eine Gesamtfläche von etwa 6 ha und soll den aktuellen Wohnbedürfnissen der Bevölkerung und der Fortentwicklung des Kernortes dienen. Die Planung includes eine Hauptanbindung über die Luchemer Straße, Nachverdichtung bestehender Wohngrundstücke, Schaffung einer städtebaulichen Qualität, aktive Schallschutzmaßnahmen entlang der B 264 und das Angebot einer Grünen Mitte mit Kleinkinderspielplatz. Es soll eine Mischung aus freistehenden Einfamilienhäusern, Doppelhäusern, Reihenhäusern und Mehrfamilienhausbebauung entstehen.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.