Linnich ist die nördlichste und drittgrößte Stadt im Kreis Düren in Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
12.835 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
52441
Vorwahlen
02462, 02463
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Breitenbend, Buschhof, Ivenhain, Kiffelberg, Breitenbend, Buschhof, Ivenhain, Kiffelberg
Adressen:
1. Stadtverwaltung Linnich, Hauptstraße 1, 52441 Linnich
2. Bürgeramt Linnich, Hauptstraße 1, 52441 Linnich
3. Ordnungsamt Linnich, Hauptstraße 1, 52441 Linnich
Gemeinde Linnich – Öffnungszeiten
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Die Stadt Linnich entwickelt das Entwicklungsgebiet Linnich-Süd, das seit 1995 im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen ist. Die ortsansässige Firma Blandfort (BL-Gruppe) und das Planungsbüro StadtLandPlus wurden als strategische Partner gewählt, um den Bebauungsplan zu entwickeln und umzusetzen. Das Verfahren wird im Regelverfahren mit zwei Beteiligungszeiträumen für die Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Geplant sind vorwiegend Wohnbebauungen, sowie die Ansiedlung einer Kindertagesstätte und eines Mehrgenerationenhauses.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.