Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Linnich

Linnich ist die nördlichste und drittgrößte Stadt im Kreis Düren in Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
12.835 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
52441
Vorwahlen
02462, 02463
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Breitenbend, Buschhof, Ivenhain, Kiffelberg, Breitenbend, Buschhof, Ivenhain, Kiffelberg
Adressen:
1. Stadtverwaltung Linnich, Hauptstraße 1, 52441 Linnich
2. Bürgeramt Linnich, Hauptstraße 1, 52441 Linnich
3. Ordnungsamt Linnich, Hauptstraße 1, 52441 Linnich
Öffnungszeiten
Montag: Dienstag: Mittwoch: Donnerstag: Freitag: Samstag: Sonntag:
Die Stadt Linnich entwickelt das Entwicklungsgebiet Linnich-Süd, das seit 1995 im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen ist. Die ortsansässige Firma Blandfort (BL-Gruppe) und das Planungsbüro StadtLandPlus wurden als strategische Partner gewählt, um den Bebauungsplan zu entwickeln und umzusetzen. Das Verfahren wird im Regelverfahren mit zwei Beteiligungszeiträumen für die Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Geplant sind vorwiegend Wohnbebauungen, sowie die Ansiedlung einer Kindertagesstätte und eines Mehrgenerationenhauses.

FAQ

Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:

  1. Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
  2. Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
  3. Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
  4. Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
  5. Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
  6. Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.

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Der Flächennutzungsplan (1. Stufe der Bauleitplanung)

Der Flächennutzungsplan (FNP) bzw. Bebauungsplan (ULUP) ist eines der wichtigsten Instrumente der Bauleitplanung. Er dient gemäß § 3 Abs. 1 Flächennutzungsplanungsgesetz dazu, die räumliche Struktur der Stadt festzulegen und die Grundtypologie des Plangebiets zu definieren. Zu diesem Zweck legt der Flächennutzungsplan den allgemeinen Zuschnitt des Plangebiets fest, einschließlich der Lage von Wohngebieten, Gewerbegebieten, Industriegebieten, öffentlichen Gebäuden, Parks und Plätzen, Straßen usw., und gibt Auskunft über die gewünschte Bevölkerungsdichte.

Zusätzlich zu den rechtlichen Anforderungen muss der LUP bestimmte Kriterien hinsichtlich der Qualität des Planungsprozesses erfüllen. Dazu gehört, dass der LUP auf einer umfassenden Untersuchung der bestehenden Verhältnisse in der betreffenden Region beruhen muss und dass er die Interessen der Menschen, die in unmittelbarer Nähe des geplanten Gebiets leben, berücksichtigen muss.

Nach § 4 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes muss der FNP folgende Bestandteile enthalten:

- Eine Beschreibung der Gesamtsituation im Plangebiet;

- eine Bestandsaufnahme der bestehenden Flächennutzungen im Plangebiet;

eine Analyse der Auswirkungen der geplanten Entwicklung auf die Umwelt, den Natur- und Landschaftsschutz;

eine Darlegung der Ziele, die mit der geplanten Entwicklung verfolgt werden.