Laupheim ist die zweitgrößte Stadt im Landkreis Biberach und seit dem 1. Januar 2016 eine Große Kreisstadt
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Biberach
Einwohner
22.595 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
88471
Vorwahl
07392
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Drnachhof, Haderhöhe, Dürnachhof, Haderhöhe
Adressen:
1. Stadtverwaltung Laupheim
Hauptstraße 1
88471 Laupheim
2. Ordnungsamt Laupheim
Hauptstraße 1
88471 Laupheim
3. Bürgerbüro Laupheim
Hauptstraße 1
88471 Laupheim
Gemeinde Laupheim – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 11:30
- Dienstag: 08:30 - 11:30
- Mittwoch: 08:30 - 11:30
- Donnerstag: 08:30 - 11:30
13:30 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Mit dem Spatenstich am 05. November 2024 wurde die Realisierung des 1. Bauabschnitts zur Erschließung des Gewerbegebiets Laupheim-Ost II begonnen.
- Die Baumaßnahme „Am Mäuerle“, 2. Bauabschnitt, ist abgeschlossen und die Straße ist für den öffentlichen Verkehr freigegeben.
- Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Laupheim hat die Teiländerung 12 des Flächennutzungsplans 2015 beschlossen, um die Erweiterung des Gewerbegebiets „Neue Welt“ in westlicher Richtung zu ermöglichen.
- Die Teiländerung 9 des Flächennutzungsplans 2015 für die Fläche „Gesundheitszentrum“ in Mietingen wurde vom Regierungspräsidium Tübingen genehmigt.
- Die Planung der Nordwesttangente, die den Verkehr aus Bronnen / Ringelhausen mit der B30 Auffahrt Laupheim-Mitte verbinden soll, befindet sich im Vorplanungsstadium.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.