Januar 2016 eine Große Kreisstadt. Laupheim ist die zweitgrößte Stadt im Landkreis Biberach und seit dem 1
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Biberach
Einwohner
22.595 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
88471
Vorwahl
07392
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Drnachhof, Haderhöhe, Dürnachhof, Haderhöhe
Adressen:
1. Stadtverwaltung Laupheim
Hauptstraße 1
88471 Laupheim
2. Ordnungsamt Laupheim
Hauptstraße 1
88471 Laupheim
3. Bürgerbüro Laupheim
Hauptstraße 1
88471 Laupheim
Gemeinde Laupheim – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 11:30
- Dienstag: 08:30 - 11:30
- Mittwoch: 08:30 - 11:30
- Donnerstag: 08:30 - 11:30
13:30 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Mit dem Spatenstich am 05. November 2024 wurde die Realisierung des 1. Bauabschnitts zur Erschließung des Gewerbegebiets Laupheim-Ost II begonnen.
- Die Baumaßnahme „Am Mäuerle“, 2. Bauabschnitt, ist abgeschlossen und die Straße ist für den öffentlichen Verkehr freigegeben.
- Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Laupheim hat die Teiländerung 12 des Flächennutzungsplans 2015 beschlossen, um die Erweiterung des Gewerbegebiets „Neue Welt“ in westlicher Richtung zu ermöglichen.
- Die Teiländerung 9 des Flächennutzungsplans 2015 für die Fläche „Gesundheitszentrum“ in Mietingen wurde vom Regierungspräsidium Tübingen genehmigt.
- Die Planung der Nordwesttangente, die den Verkehr aus Bronnen / Ringelhausen mit der B30 Auffahrt Laupheim-Mitte verbinden soll, befindet sich im Vorplanungsstadium.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.